Montag, 20. Januar 2014

Warum Humanae Vitae?

Nachdem ich diesen (klick) schönen Beitrag beim Frischen Wind gelesen hatte, musste ich einfach auch mal etwas ins Wort bringen, was mir schon länger unter den Nägeln brennt. 
Ein Versuch, es in Worte zu fassen.

Man wird seit der veröffentlichung von Humanae Vitae von kritischer Seite aus nicht müde herauszustellen, dass die Paul VI. beratende Kommission, bestehend aus Experten aus Medizin, Biologie, Theologie etc., dem Papst die Freigabe der künstlichen Empfängnisregelung angeraten hat. Weswegen man zuweilen auch von einer Absage an die Naturwissenschaft als solche und gar von einem "zweiten Fall Galilei" sprach. Paul VI. habe sich gegen die anerkannte Wissenschaft gewendet (sieh den oben verlinkten Beitrag).

Nun, wenn man sich mal anschaut, was jene Expertenkommission dem Papst empfohlen hat und v.a. wie sie dies begründet, wird vllt. verständlicher, wieso der Papst so entscheiden hat, wie er es tat, und warum wir dafür dankbar sein sollten. Das Dokument enthält einige durchaus sehr richtige Ausführungen über die veränderte und nach neuen Antworten heischende Situation der Zeit (auf die ja dann Paul VI. in seiner Enzyklika auch eingeht!) und bemüht sich auch um eine Verortung in der Lehrtradition der Kirche. Jedoch, man kann an einigen zentralen Stellen kaum anders als sich zu wundern...
(Das originale lateinische Dokument habe ich im Netz nur an einer Stelle gefunden, nämlich hier. Achtung: großes PDF-File; das eigentliche Schlussdokument "Schema documenti de responsabili paternitate" findet sich am Ende, ab Seite 76. Auf Deutsch hab ich noch niergends mehr als einige Fragmente von dem Dokument gefunden... drum muss eine eigene Übersetzung herhalten.)

»Die Gründe für diese Bejahung [der künstlichen Empfängnisregelung] sind vielfältig: Soziale Veränderungen in Ehe und Familie; besonders im Hinblick auf die Rolle der Frau; ein Sinken der Kindersterblichkeit; neue Erkenntnisse in Biologie, Psychologie, Sexualwissenschaft und Demographie; eine veränderte Bewertung des Wertes und der Bedeutung der menschlichen Geschlechtlichkeit und der ehelichen Beziehungen; vor allem aber [maxime vero] ein besseres Verständnis von der Pflicht des Menschen, die Natur zu humanisieren und zu größerer Vollkommenheit für das menschliche Leben zu bringen.«

Das "vor allem" ist interessant: Die "Pflicht des Menschen, die Natur zu humanisieren". Das scheint ja das wichtigste Argument zu sein... was hat es damit auf sich?
Mal ganz abgesehen davon, dass "Humanisierung der Natur" ein kommunistisches (marx'sches) Diktum ist, sollte es doch aufhorchen lassen: Worum es hier nämlich geht, ist eine Beherrschung der Natur, die alles andere ist als eine Achtung vor der Natur, sondern ihre Dienstbarmachung und Unterwerfung meint.
Es verwundert andererseits, dass, als es um die Kriterien für eine rechte Familienplanung geht, davon die Rede ist, dass die gewählte Verhütungsmethode "der Natur der Person entsprechen" müsse (ut actio correspondeat naturae personae)... also doch keine Humanisierung der Natur? Entweder waren die Autoren einfach nachlässig in ihrer Gedankenführung, oder hier werden absichtlich die Dinge durcheinander geworfen.

Wie das mit der "Humanisierung der Natur" zu verstehen ist, wird vielleicht einsichtig, wenn wir in den Blick nehmen, was in der Einleitung des Dokuments mit Berufung auf die Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche in der Welt von heute, Gaudium et Spes, gesagt wird: 
»Gott gab, als er die Welt schuf, dem Menschen die Macht und den Auftrag, diese Welt im Geist und in der Freiheit zu gestalten und mittels der ihm gegebenen Fähigkeiten seine eigene Natur zu formen. In seinem Wort ist Gott selbst, als erste wirkende Ursache, in der gesamten Entwicklung der Welt und des Menschen in der Geschichte anwesend und wirksam. Die Geschichte Gottes und des Menschen muss demnach als ein gemeinsames Werk [opus commune] gesehen werden. Auch der gewaltige Fortschritt bei der Kontrolle der Materie durch technischen Mittel [dominium materiae mediis technicis obtentum], sowie die universelle und totale "Interkommunikation", die erreicht wurde, entsprechen völlig den göttlichen Dekreten [ut tales decretis divinis omnino correspondent]. (vgl. Gaudium es Spes I,3 [= GS 33-39])«

Das technisch Machbare wird von dieser Expertenkommission offenbar generell als gottgefällig und also als das Erstrebenswerte und Gute betrachtet. Mit so einer Argumentation ließe sich m.E. aber auch die Erschaffung von "Designer-Babys" wunderbar rechtfertigen... Wäre das nicht der ultimative Ausdruck der menschlichen "Fähigkeiten seine eigene Natur zu formen" und mittels der "Kontrolle der Materie durch technischen Mittel" hin zu "größerer Vollkommenheit für das menschliche Leben" zu gelangen?
Was das Konzil sagt, und was hier fehlt, ist dies: "Je mehr aber die Macht der Menschen wächst, desto mehr weitet sich ihre Verantwortung" (GS 34)

Ich habe mit diesem ganzen Text v.a. ein ganz gewaltiges Problem. Soweit ich das sehen kann, fehlt nämlich der Gottesbezug des konkreten menschlichen Handelns! Zwar wird von Gottes wirkender Anwesenheit in der Geschichte gesprochen, sowie vom (Schöpfungs-)Auftrag Gottes etc., aber davon, dass das, was der Mensch mit den ihm gegebenen Fähigkeiten und Aufträgen konkret tut, wiederum auf Gott ausgerichtet sein muss, ist nicht die Rede. Da herrscht eine bemerkenswerte Horizontalität der Perspektive.

Anders heißt es etwa in GS 34, worauf sich der Text u.a. beziehen will:

»Eines steht für die Glaubenden fest: das persönliche und gemeinsame menschliche Schaffen, dieses gewaltige Bemühen der Menschen im Lauf der Jahrhunderte, ihre Lebensbedingungen stets zu verbessern, entspricht als solches der Absicht Gottes. Der nach Gottes Bild geschaffene Mensch hat ja den Auftrag erhalten, sich die Erde mit allem, was zu ihr gehört, zu unterwerfen, die Welt in Gerechtigkeit und Heiligkeit zu regieren (vgl. Gen 1,26-27; 9,3; Weish 9,3)  und durch die Anerkennung Gottes als des Schöpfers aller Dinge sich selbst und die Gesamtheit der Wirklichkeit auf Gott hinzuordnen, so daß alles dem Menschen unterworfen und Gottes Name wunderbar sei auf der ganzen Erde (vgl. Ps 8,7.10).«

Hier ist sehr deutlich zu erkennen, worum es bei allem menschlichen Schaffen gehen soll: Gerechtigkeit, Heiligkeit und die Anerkennung Gottes. Es ist dies keine Ökoromantik, sondern eine Konsequenz des Schöpfungsglaubens. Im Vierten Hochgebet ist das so ausgedrückt: "Den Menschen hast du nach deinem Bild geschaffen und ihm die Sorge für die ganze Welt anvertraut. Über alle geschöpfe sollte er herrschen und allein dir seinem Schöpfer dienen." Der Herrscherauftrag an den Menschen befreit ihn wie beiläufig von jedem Aberglauben und ermöglicht dem Menschen, gerade in seiner Überordnung über die sonstige Schöpfung, die freie und wahrhaftige Verehrung Gottes. Aber zugleich resultiert hieraus auch eine Verantwortung, und die betrifft nicht nur die Ökologie der Natur in der wir leben, sondern, wie es Papst Benedikt in seiner Rede 2011 im Bundestag herausstellte, auch die "Ökologie des Menschen". Die Herrschaft des Menschen über die Schöpfung und besonders über seine eigene von Gott gegebene Natur, muss in Gerechtigkeit und Heiligkeit geschehen, d.h. sie muss Gottes Geboten entsprechen (Gerechtigkeit) und sie muss Gottes Plan zur Heimführung der (neuen) Schöpfung in seine Ewigkeit dienen (Heiligkeit). Letztlich muss alles Tun Gott zum Ziel haben. Jeder Eingriff in die Schöpfung, auch in die Fruchtbarkeit des Menschen, muss im Blick auf Gott und seinen Schöpferwillen geschehen. Wiederum aus dem Abschnitt von Gaudium es Spes, auf den sich die "Experten" beziehen möchten:
»Richtschnur für das menschliche Schaffen ist daher, daß es gemäß dem Plan und Willen Gottes mit dem echten Wohl [genuino bono] der Menschheit übereinstimme und dem Menschen als Einzelwesen und als Glied der Gesellschaft gestatte, seiner ganzen Berufung nachzukommen und sie zu erfüllen.« (GS 35)

Im Text jener Expertenkommission fehlt dieser Aspekt. Wie man bei der Lektüre überhaupt den Eindruck hat, Gott würde nurmehr alibihalber auftauchen als der, der am Ende alles gutheißt. So heißt es gegen Ende des Kapitels, das ausgerechnet mit "Objektive moralische Kriterien" überschrieben ist: 

»Gut informiert und wohl als Christen unterwiesen, werden sie [die Eheleute] klar und umsichtig entscheiden [prudenter ac serene iudicant] was, ohne dass es ihre eigene christliche Vervollkommnung hindert, wahrhaft gut ist für ihre Partnerschaft und ihre Kinder, und was folglich von Gott für sie vorgelegt wurde durch die Gesetze der Natur und die christliche Offenbarung [quid in hac re ipsorum... vere prosit, quid ergo Deus... illis agendum proponat]

Gegen das Wohl des Paares und der Kinder ist ja nichts zu sagen. Auch die Eigenverantwortung ist wichtig (s.u.) Aber: Mein Latein ist etwas rostig, aber mir scheint die Reihenfolge doch so geschildert: Was Gott bestimmt hat, ist laut diesem Dokument daran erkennbar, was die Eheleute selbst, aufgrund ihrer Bildung, als Gut für sich und ihre Kinder erkennen. Der Spieß wird hier also, wie es heute leider gang und gäbe ist, einfach umgedreht (vgl. dazu hier JPII). Oder hab ich das falsch verstanden?
Naja, das würde jedenfalls zu dem Satz passen, der unmittelbar auf den ersten zitierten Abschnitt folgt und einen weiteren "Grund" für die Freigabe der künstlichen Empfängnisregelung gibt. Dort heißt es:
»Zudem muss der religiöse Sinn der Gläubigen [sensus fidelium] berücksichtigt werden: Ihm zufolge kann die Verurteilung [condemnatio] eines Paares zu lang anhaltender und oft heroischer Abstinenz als Mittel zur Empfängnisregelung nicht auf die Wahrheit gegründet werden [in veritate fundari non potest]

Hier wird mal eben locker flockig der sensus fidelium der Gläubigen festgestellt als ein solcher, der einem Verbot künstlicher Empfängnisregelung jede Substanz an Wahrheit abspricht (zum sensus fidelium, siehe hier). Krass. Welches Erhebungsverfahren da wohl angewandt wurde, um das festzustellen?

Man hat den Eindruck, dass das Dokument im Grunde von einer Situation ausgeht, in der alle Gläubigen hoch gebildet und geradezu weise Entscheidungen auf salomonischem Niveau zu fällen im Stande sind. Das ist die bekannte nachkonziliare allgemeine Erleuchtung, als sich jeder als mit päpstlichen Vollmachten versehen betrachtete ("Volk Gottes" statt "Hierarchie"). Dem ist aber nicht so. Eitelkeit, Bosheit und Lässigkeit sind unausrottbar. Die Erfahrung lehrt, dass das Gros der Leute den bequemen Weg wählt. Das ist beispielsweise dadurch evident, dass gerade bei Kirchens eine jede Ausnahmeregelung, die ein Mehr an Prestige oder Selbstverwirklichung oder, eben, Bequemlichkeit bringt, ziemlich schnell und großflächig zur Regel mutiert (siehe dazu hier). Es funktioniert einfach nicht, weil wir alle Sünder sind. Zwar lässt die Expertenkommission auch die Erbsünde nicht unerwähnt, aber eher marginal. (Zum von der Sünde verderbten menschlichen Schaffen siehe Gaudium et Spes Nr. 37.)
Würde man präzise Ausnahmefälle definieren, in denen der Einzelne seine Gewissensentscheidung über das Lehramt stellen darf, würde die je eigene Meinung für jeden zum neuen Superdogma (zum heute gängigen und schlichtweg falschen Gewissensbegriff, siehe hier). Wir erleben das ja tagtäglich, und auch die Freiburger Handreichung  geht so vor. 

Aber halt, hatte nicht auch das Zweite Vatikanische Konzil gesagt (und die Experten zitieren dies auch): 
»Daher müssen sie in menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit ihre Aufgabe erfüllen und in einer auf Gott hinhörenden Ehrfurcht durch gemeinsame Überlegung versuchen, sich ein sachgerechtes Urteil zu bilden. Hierbei müssen sie auf ihr eigenes Wohl wie auf das ihrer Kinder - der schon geborenen oder zu erwartenden - achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berücksichtigen. Dieses Urteil müssen im Angesicht Gottes die Eheleute letztlich selbst fällen« (GS 50)?

Ja, Aber auch der sich daran anschließende Satz ist wichtig: 
»In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Gatten bewußt, daß sie nicht nach eigener Willkür vorgehen können; sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz; sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliche Gesetz im Licht des Evangeliums authentisch auslegt.«

Es ist ein Spagat. Wie üblich, ist die Verantwortung des Einzelnen nicht zu trennen vom authentischen Lehramt der Kirche. Dass ein Gewissen gebildet und belehrt werden kann und muss, ist ja heute niemandem mehr bekannt. Umso wichtiger, das wieder klar zu bekommen. Wer dann, wenn er sein Gewissen gebildet und die Lehre der Kirche wirklich kennengelernt hat, anders entscheidet, der soll dies tun.
Wer aber die kirchliche Lehre nicht einmal kennt (wie nun auch der vatikanische Fragebogen gezeigt hat, ist das der Normalfall; herzlichen Dank an die Professoren und Seelsorger der letzten Jahrzehnte!), der ist doch offensichtlich überhaupt nicht in der Lage, das viel beschworene "(vor Gott und der Kirche/den Menschen) verantwortete Gewissensurteil" zu bilden. Insofern zerstört das Ergebnis der vatikanischen Befragung die Grundfeste dessen, wofür die Freiburger Handreichung exemplarisch steht. Aber natürlich werden die wenigen, denen das auffällt, schön die Klappe halten... schließlich möchte niemand der Spielverderber sein.
 


Paul VI. geht in seiner Enzyklika auf einige der hier aus dem Text der Expertenkommission gezogenen Punkte ein. So fragt er: "Wäre es nicht angebracht... die heute geltenden Sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, dass diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können?"
Auch die Spannung zwischen "Vernunft und freier Entscheidung" auf der einen, und "gewissen biologischen Regelmäßigkeiten" auf der Anderen Seite, ist ihm nicht unbekannt.

Ich muss gestehen, dass mich die Antworten, die Papst Paul VI. darauf versucht, nicht vollends überzeugen (was mich nicht daran hindert, die kirchliche Lehre, die ja längst nicht nur in HV festgelegt ist, zu akzeptieren). Aber das ist vllt. ein Thema für einen späteren Eintrag. Dass Paul VI. nicht den Empfehlungen der Kommission gefolgt ist, von denen einige, wie er selbst schreibt, "von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abweichen", ist zweifelsohne zu begrüßen. Einiges von dem, was die Kommission empfohlen hat, und was Paul VI. abgelehnt hat, ist nämlich nichts anderes als das, was heute in der Moraltheologie Alltag ist. Nichts Neues unter der Sonne.


Warum Humanae Vitae? Darum:
»Man weist ja mit Recht darauf hin, daß ein dem Partner aufgenötigter Verkehr, der weder auf sein Befinden noch auf seine berechtigten Wünsche Rücksicht nimmt, kein wahrer Akt der Liebe ist, daß solche Handlungsweise vielmehr dem widerspricht, was mit Recht die sittliche Ordnung für das Verhältnis der beiden Gatten zueinander verlangt. Ebenso muß man dann auch, wenn man darüber nachdenkt, zugeben: Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt und anderseits - wenn auch nur teilweise - Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen. Wer das Geschenk ehelicher Liebe genießt und sich dabei an die Zeugungsgesetze hält, der verhält sich nicht, als wäre er Herr über die Quellen des Lebens, sondern er stellt sich vielmehr in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes.« (Humanae Vitae 13)

13 Kommentare:

  1. Ich glaube, wenn man die Lehre der Kirche verstehen würde,. so müsste man nicht glauben, man würde wissen.
    Und dieser Anspruch gilt wohl ganz besonders für die Dinge die sich mit den Quellen des Lebens, sprich der Sexualität, beschäftigen.
    Ich habe mir schon immer und immer vorgestellt wie das sein wird, wenn eine moderne Katholikin (die ja nciht mehr als 2 Kinder kriegen konnte, weil man das ja heutzutage nicht macht und die Karriere und das Skifahren und das Haus... und vor sich selber behauptet das sei eine Gewissensentscheidung, dann im Elysium eine der Märtyrerinnen trifft:)
    Die eine hat um Christi willen ihr Leben gegeben, (teilweise sehr brutal und unter Verlust aller Güter) die andere hat sich geweigert um Christ willen sich entweder zusammenzureißen oder b) das Kind halt zu kriegen.

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    1. Haltmal: Du wirfst hier deutlich unterschiedene Kategorien durcheinander. Hier geht es nicht um Glauben oder Wissen. Die kirchliche Lehre über Sexualität kann man durchaus wissen, man kann sie sogar nachlesen im KKK. (Sexualität ist auch nicht "Quelle des Lebens", sie ist ein Teil des Lebens, sie gibt es weiter: sie kann nicht dessen Quelle sein.)
      Die kirchliche Lehre zur Ehe ist keine Glaubenssache, wir "glauben" nicht an sie. Genausowenig wie wir an die katholische Soziallehre glauben.
      Beides ist "nur" eine ausgehend vom Glauben entwickelte Lehre über Bereiche des menschlichen Lebens. Beides ist Folgerung aus dem was wir Glauben, nicht aber selbst Glaubensinhalt - und folglich auch nicht Glaubenssache.

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    2. Nein ich werfe nix durcheinander, ich kann die Lehre schon wissen, so wie ich die Bedinungsnaleitung meiner Waschmaschine wissen kann, aber bei der kirchlichen Lehre muss ich glauben, dass sie wahr ist, weil ich das nicht sooo einfach verifizieren kann, wie ,dass meine Waschmaschine nciht wäscht, wenn dich den Wasserhahn nicht aufgedreht habe.
      Den ganzen Soziologiekrempel kann ich genau nicht so beweisen wie eine mathematische Formel oder einen physikalischen Ansatz.
      es geht gerade bei der Sexualmoral um Glauben, weil der Weg von Humanae vitae wie überhaupt der Weg des katholischen zwar richtig ist und wahr und im allerletzten auch dem Menschen gemäß ist, aber selbiger Mensch von sich aus, nie und nimmer da drauf kommen täte.
      Auch wenn der Weg der katholischen Moral dem Naturrecht entspricht, aber das erkennt man schwerer, als die Naturgesetze und die, sind wie man in Erinnerung an seinen Physikunterricht leicht feststellen kann, auch nciht gerade einfach zu verstehen.

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    3. Natürlich hat das "insofern" was mit Glaube zutun. Letztlich ist das aber der Glaube, der uns sagt, dass die Kirche authentisch zu lehren befugt und befähig ist (ergo das was sie lehrt "stimmt"). Das ist aber auch wieder eher sowas wie ne Grundlage für das, was du Glauben im Bezug auf die Sexuallehre nennst. Die kann ich kennenlernen und dann entweder ablehnen oder annehmen. Wer sie aber ablehnt ohne sie zu kennen, ist ein Narr.

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  2. "Würde man präzise Ausnahmefälle definieren, in denen der Einzelne seine Gewissensentscheidung über das Lehramt stellen darf, würde die je eigene Meinung für jeden zum neuen Superdogma."

    Dieser Satz ist ganz furchtbar falsch und widerspricht nicht einfach nur der Gewissenslehre der Kirche, sondern offenbart ihr völliges Unverständnis.

    Eine Gewissensentscheidung ist nicht einfach irgendeine persönliche "Meinung", sondern die Entscheidung, so zu handeln, wie es nach gewissenhafter und sorgfältiger Abwägung aller für mich bei größtmöglicher Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit erkennbaren Gründe, Umstände und Aspekte notwendig die sich mir aufzwingende Erkenntnis der Wahrheit verlangt. Diese Gewissensentscheidung darf man nicht nur "über das Lehramt stellen", man muss es sogar, sonst sündigt man gegen Gott, denn er ist es höchstpersönlich, der mir im Gewissen begegnet. Es ist dem Christen daher streng verboten, etwas zu tun, was seinem Gewissen entgegensteht, selbst wenn es "das Lehramt" verlangen sollte (was es niemals tut, denn das Gewissensurteil wird ja gerade vom kath. Lehramt selbst als die allerletzte Instanz definiert, die über die moralische Vorwerfbarkeit oder Rechtschaffenheit einer individuellen Handlung befindet). Auch die Entscheidung, sich bspw. an kirchliche Vorschriften (Sexualmoral etc.) zu halten, obwohl man sie vllt. nicht einsieht oder für nicht nachvollziehbar hält oder was auch immer, ist eine Gewissensentscheidung.

    Die subjektive Gewissensentscheidung über das objektive Lehramt zu stellen, ist kein "Ausnahmefall", sondern die absolute Regel, von der es gar keine Ausnahme gibt und geben darf, alles andere wäre unmoralisch und widergöttlich. Sich darauf zu verlassen, dass das Lehramt nunmal recht hat, ist wie gesagt selbst schon eine Entscheidung, die du vor deinem Gewissen (also vor Gott) verantworten musst. Der Gehorsam objektiven Regeln gegenüber entbindet nicht von dieser Verantwortung. Deshalb heißt es ja, man soll Gott mehr gehorchen als den Menschen. Alle "objektiven Regeln", selbst die Normen des Naturrechts oder die Bestimmungen des so genannten "göttlichen Rechts", treffen uns menschlich vermittelt, sofern sie von außen an uns herangetragen werden. Unvermittelt trifft uns Gottes Gesetz nur als Einzelne im Gewissen. Das ist in der Schöpfungsordnung so festgelegt, also selbst naturrechtlich vorgegeben.

    Wir sind uns sicher einig, dass das Gewissen als moralische Instanz vielen modernen Menschen fremd geworden ist. Viele vom „Relativismus“ geprägte Menschen meinen ja wirklich, dem Gewissen folgen hieße einfach, das zu tun, was mir persönlich am ehesten behagt, egal ob es richtig oder falsch ist und unabhäng davon, was die anderen (vor allem Autoritäten wie die Kirche) dazu sagen. Jeder solle einfach machen, was er für richtig hält. Dieses landläufige Verständnis ist natürlich ganz verkürzt und verstümmelt.

    Nicht weniger verkürzt und verstümmelt ist aber leider auch das Verständnis der Gewissensskeptiker aus dem Lager der so genannten "objektiven Moral". Ihre gebetsmühlenartig wiederholten Vorbehalte und Vorwürfe gegenüber der angeblich "falschen Lehre vom kreativen Gewissen" (die es so gar nicht gibt, jedenfalls nicht im christlichen Bereich und schon gar nicht bei Moraltheologen, soweit sie keine Scharlatane sind, und das sind die Allerwenigsten) und vor allem die objektiv falschen Behauptungen, die diese Falschlehrer aufstellen (etwa, das Gewissen sei nur eine Anwendungsinstanz und dem "objektiven" Lehramt untergeordnet), führen dann zu derart unverständigen Äußerungen wie dem oben zitierten Satz von Dir.

    Man muss sich klar machen: Der Satz "Jeder solle machen, was er für richtig hält" ist eigtl. grundkatholisch und wahr. Der springende Punkt liegt darin, dass er sich anstrengen muss, wirklich das Richtige für richtig zu halten und nur danach zu handeln.

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  3. (Forts.)

    Das alles ist überhaupt kein Vorwurf Dir gegenüber, es ist nur sehr auffällig und für mich schwer zu verstehen, dass im konservativen katholischen Lager, dessen Vertreter meist über ein passables religiöses Fundament und gutes Glaubenswissen verfügen, derartige Fehlmeinungen so hartnäckig und weit verbreitet sind. Du bist mit Deiner Aussage ja keineswegs allein.

    Vielleicht sollte man ja die beiden Schlusssätze Deinen letzten Kommentars den Kritikern der Gewissenslehre ins Stammbuch schreiben ("Die kann ich kennenlernen und dann entweder ablehnen oder annehmen. Wer sie aber ablehnt ohne sie zu kennen, ist ein Narr."). Fiel mir beim Lesen so ein und ist nur ganz liebevoll ironisch gemeint und gar nicht böse (wie alle meine Kommentare, bitte nie denken, ich wollte Euch aggressiv am Zeug flicken, ich möchte diese Dinge nur ins Gedächtnis rufen). Schönen Abend noch!

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    1. Dass ich das Gewissensurteil nicht in Frage stelle, wird aus diesem Satz aus jenem Beitrag deutlich: "Wer dann, wenn er sein Gewissen gebildet und die Lehre der Kirche wirklich kennengelernt hat, anders entscheidet, der soll dies tun."

      Worauf ich mich bezog ist die Tatsache, siehe Kontext, dass, gerade wenn es etwa um das hier behandelte Thema der kirchlichen Sexualmoral geht, in aller Regel kein Gewissensurteil vorliegt, auch wenn die Akteure dies behaupten (jenes landläufige, was du auch beschreibst). Denn zu einem wirklichen Gewissensurteil über die Lehre der Kirche gehört, dass man diese Morallehre kennt. Wer sie nicht kennt, kann sich aus welchen Gründen auch immer von ihr abwenden (z.B. Bequemlichkeit), er kann aber kein wirkliches Gewissensrteil darüber bilden.

      Mir scheint hier eine Vermischung der Ebenen vorzuliegen: Ich traf eine allgemeine Aussage über die Kirche und die Wahrheit ihrer Lehre, du redest von einem Individuum.
      Wenn ich schrieb, dass eine Überordnung des Gewissensurteils über das Lehramt abzulehnen ist, dann ist das v.a. dahingehend gemeint, dass das Gewissensurteil (wenn es denn überhaupt eines ist!) immer auch in die Irre gehen kann, das Lehramt der Kirche in seiner höchsten Ausprägung in Betreffs der Dinge des Glaubens und der Moral jedoch nicht. Auch dem irrenden Gewissen ist zu folgen, aber es ist definitiv nicht höherrangig als das von Gott selbst eingesetzte und geführte Lehramt der Kirche (darum: objektives Lehramt, ganz ohne Gänsefüßchen).

      Das Problem heute ist, dass man den Irrtum aus der Diskussion ausradiert hat und davon ausgeht, dass wahr sein muss, was der Einzelne für wahr hält. Nicht selten wird daher versucht, ein solches "irrendes Gewissesnurteil" (dessen bloße Möglichkeit man nicht recht wahrhaben will) auch anderen (gar der ganzen Kirche) überzustülpen, wie ich es auch in meinem Text erläutert habe. Solche Praxis steht im Widerspruch zum katholischen Glauben.
      Das Gewissensurteil (individuell) darf nicht über die Lehre der Kirche (objektiv) gestellt werden. Diese Aussage bezieht sich nicht auf das Individuum und wie es zu handeln gedenkt, sondern ist allgemein zu verstehen. Ich hatte auf diesen Beitrag (klick) bereits oben verlinkt, dort habe ich JPII u.a. mit Folgendem zitiert: "Da das Lehramt der Kirche von Christus, dem Herrn, eingesetzt worden ist, um das Gewissen zu erleuchten, bedeutet die Berufung auf dieses Gewissen, gerade um die vom Lehramt verkündete Lehre zu bestreiten, eine Ablehnung der katholischen Auffassung sowohl vom Lehramt als auch vom sittlichen Gewissen."

      Worum es mir schließlich mit den "Ausnahmefällen" ging ist dies: Die Notwendigkeit des Gewissensurteils gilt immer, nicht nur in Ausnahmefällen! Genau diese Taktik mit den Ausnahmen, die in der Gefahr der Bagatellisierung steht ("die Meinung wird zum Superdogma"), verfolgt nun aber z.B. die Freiburger Handreichung.

      Ich hätte das wohl noch deutlicher machen müssen... Danke für den Hinweis!

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  4. Teil 1:
    Sehr guter Beitrag! Klasse.

    Da das Gewissen, wie Jorge richtig sagt, der (erkannten) Wahrheit verpflichtet ist, können Menschen mit unterschiedlichem Werteordnungen oder verschiedenen Glaubens zu ganz anderen Gewissensentscheidungen kommen. So handelt z. B. ein gläubiges Mitglied der Amish people gegen sein Gewissen, wenn es Alkohol trinkt oder einen elektrischen Fön benutzt, weil beides einem Amish aufgrund seines Glaubens und den Wertvorstellungen seiner Gemeinschaft verboten ist. Ein Christ oder Atheist kann diese Handlungen (grundsätzlich) mit gutem Gewissen verantworten (zumindest den Alkoholgenuss in Maßen).

    Freilich könnte ein Amish sich über die Wertvorstellungen seiner Glaubensgemeinschaft hinwegsetzen und jeden Abend sein Bierchen trinken und sich Waschmaschine und Toaster anschaffen (mal vorausgesetzt, sein Haus verfügt über Steckdosen). Dann aber wendet er sich damit letztendlich gegen den Glauben der Gemeinschaft. Er nimmt ein anderes Wertesystem an, das auch die Beurteilung seiner Handlungen durch das Gewissens verändert.

    Wenn ich erkenne, dass es ein Verbrechen ist, wie Tiere gehalten und geschlachtet werden und deswegen kein Fleisch mehr esse, um diese Strukturen nicht zu unterstützen, so verbietet mir mein Gewissen, dass ich Fleisch esse - obwohl ich vorher - guten Gewissens - Fleisch gegessen habe.

    Insofern ist das Gewissen tatsächlich (nur) eine Anwendungsinstanz - wenn auch nicht einem "objektiven" Lehramt untergeordnet, sondern eine Instanz, die unabhängig die Übereinstimmung der Wertvorgaben mit der Handlung abgleicht und bei Unvereinbarkeit die Warnlampen anschaltet.

    Bin ich gläubiger Katholik, so hilft mein Gewissen mir, glaubensgemäß zu handeln und warnt mich vor nicht mit dem Glauben zu vereinbarenden Entscheidungen.

    Erkenne ich etwas als besser, wahrer als meinen bisherigen Glauben, nehme ich einen anderen Glauben an, so wird sich mein Gewissen entsprechend anpassen und ändern. Gilt für mich (nur) das Naturrecht, ist der Maßstab meines Gewissens das Naturrecht, oder was ich als solches erkenne.

    Wir sehen, wenn ich gläubiger Katholik bin, dann ist die Lehre der Kirche, der katholische Glaube der Maßstab für mein Gewissen. Ich habe die Pflicht, meinen Glauben kennenzulernen und so mein Gewissen zu bilden. Ich kann aber längst nicht alles das, was meinen Glauben beinhaltet, wissen oder (er-)lernen. Deshalb vertraue ich Christus, der Kirche, dem Lehramt, dass er/sie/es mir die richtigen Entscheidungshilfen vorlegt, denn ich glaube ja, dass dieser mein Glaube wahr ist. Als gläubiger Katholik weiß ich, „wem ich geglaubt habe“ (2 Tim 1,12).

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  5. Teil 2:
    Setze ich mich über das hinweg, was mir die Kirche als Entscheidungshilfe vorlegt und handle ich entgegen meinem Gewissen bzw. nehme ich mir einen anderen Wertemaßstab, so weiche ich vom Glauben ab.

    Es ist also letztlich keine Gewissensfrage, ob ich z.B. abtreiben oder künstliche Verhütungsmittel verwenden darf, sondern eine Frage des Glaubens - oder wie Scheffczyk sagt - des Glaubensmangels.

    Und genau aus diesem Grund kann niemand das Gewissen als Alibi für sein Abweichen vom Glauben (hier dem katholischen), also für den Glaubensmangel bzw. Unglauben verantwortlich machen. Es geht nicht um die Gewissensentscheidung, die ich so oder so treffen könnte, sondern um den Glauben bzw. den Wertekanon, der den Maßstab für meine Gewissensentscheidung bildet.

    Lege ich meinen Gewissensentscheidungen einen anderen Wertekanon zugrunde als den der katholischen Kirche, so stehe ich zu einem anderen Wertesystem. Die logische Folge ist die, dass ich mich nicht mehr zur katholischen Glaubensgemeinschaft zähle. Ich halte andere Werte für wahr. Ehrlicherweise muss ich dies eingestehen wenn ich nicht gegen mein Gewissen handeln will; auf der anderen Seite ist es so, dass mich niemand zwingen kann, entgegen meinem Gewissen der katholischen Werteordnung zu folgen. Ich kann aber auch nicht darauf bestehen, dass die katholische Glaubensgemeinschaft nun meinen Wertekatalog übernimmt.

    Nochmals: Die Kirche legt also ihren Gläubigen authentisch die Lehre vor, dazu ist sie von Christus berufen: Die von Christus gegründete Kirche ist die "Säule und Grundfeste der Wahrheit" ist (vgl. 1 Tim 3,15). Als katholischer Christ ist für mich diese Werteordnung maßgeblich für meine Gewissensentscheidungen. Entscheidet mein Gewissen entgegen den kirchlichen Normen, so habe ich bereits für mich ein anderes Wertesystem der Gewissensentscheidung zugrundegelegt. Die Folge: zu behaupten, ich würde dem katholischen Glauben folgen, wäre nicht wahrhaftig.

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  6. Whow Frischer Wind, so gut habe ich das noch nie auseinandergesetzt gelesen.
    Gewissen ist wie ne Uhr, sie tickt nur dann richtig, wenn sie richtig gestellt ist.

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  7. Ja, fast. :-)
    Wenn die Uhr falsch gestellt ist, geht sie für den Benutzer auch richtig. Nur lebt der in einer anderen, falschen Zeit, die für ih "seine" Welt ist.
    Dein Beispiel ist garnicht schlecht: Nur der, dessen Uhr richtig gestellt ist, findet sich letztlich in der Wirklichkeit (beim Gewissen: in der Schöpfungsordnung) zurecht. Der, dessen Uhr falsch gestellt ist, für den geht in "seiner" Welt die Uhr zwar richtig, aber es ist eine Scheinwelt (beim Gewissen: er lebt nicht in dem, der Weg, Wahrheit und Leben ist).

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  8. Danke Frischer Wind, für deine Ausführungen!
    Ich habe das Thema "Gewissen" ja in diesem Beitrag nur eher beiläufig angerissen. Eigentlich wollte ich dazu nochmal mehr schreiben, ausgehend von der Enzyklika Veritatis splendor, die ja, als Grundlage jedes katholischen Nachdenkens über Moral und als Korrektiv gegen die nachkonziliare Moraltheologie gedacht, heute in der Theologie ein weitestgehend unbekanntes/ignoriertes Dokument ist... jetzt hast du aber schon den zentralen Gedanken so schön dargelegt... hmm... Ich werd dich dann einfach zitieren, wenns dir recht ist.

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    1. Nur zu! :-)

      Vielleicht findet der ein oder andere bei Interesse hier noch den ein oder anderen Aspekt:
      http://frischer-wind.blogspot.de/2014/01/linkliste-zum-thema-gewissen.html

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Ich freue mich über Meinungen, (sinnvolles) Feedback und Hinweise aller Art. Fragen sind auch immer willkommen, eine Garantie ihrer Beantwortung kann ich freilich nicht geben. Nonsens (z.B. Verschwörungstheorien, atheistisches Geblubber und Esoterik) wird gelöscht. Trolle finden hier keine Nahrung.