Sonntag, 30. März 2014

Gründe für die Reformwut

Msgr. Charles Pope fragt auf seinem Blog (hier) nach den Gründen, für die liturgischen wie architektonischen Reformwut in den 60er und 70 Jahren, dem so viel geopfert wurde, und er lässt einen "Täter" sehr erhellend zu Wort kommen zu der Frage, "Warum eigentlich?":

»I think I need to say that we really thought we were doing the right thing. Many of us had grown greatly concerned that the Catholic Church was no longer able to speak to the modern age; an age that  was becoming increasingly sophisticated, scientific, etc. Increasing numbers of people had college degrees and demanded that faith speak to the intellectual and social issues of the day. But despite this need, we were still running churches that catered to a peasant and immigrant community. We were hunkered down in Catholic ghettos. The Catholic Church was increasingly identified with poor old immigrant women kneeling before statues, lighting candles, and fumbling beads. Yes, our schools were full, but our children weren’t being “prepared for the future.”

It was thought to be a time that we had come of age in America. Science had reached new heights, there was talk of going to space, we had split the atom, computers and televisions were entering onto the scene.

Meanwhile in our churches we were chanting in ancient languages and reciting old formulas. Many of us desperately thought this had to change if the church was ever survive and be able to speak to the modern age. It’s funny that we didn’t turn into our own intellectual tradition. St. Thomas, St. Anselm, St. Augustine, and so many wonderful Church Fathers and Doctors had developed a rigorous intellectual tradition in the Church. Even still, all this seem to us so “old-fashioned” and the stuff of dusty old books.

A popular book from that time “A Catholic Priest Looks At His Outdated Church” articulated our many concerns for a Church that was out of touch for the modern world.

Regarding architecture, remember that Art Deco and other streamlined forms were very popular in the 50s. The phrase, “sleek and modern” comes to mind. Straight lines, and functional design were all the rage. But our churches pointed back to flourishes and excesses of what many people considered “myths” of a previous time. Why should we keep running to St. Blase to bless throats when modern medicine had more to offer? Did priests really have more to offer us by way of counsel than Sigmund Freud and other modern psychotherapists? Who needs exorcism when you have psychotherapy? Was not our time mumbling on beads better spent with social action?

Yes, we were desperately afraid that the Church was frozen in time, while the modern age was moving forward in light-speed.

So we thought we were doing the right thing. Updating was essential if the Church was to survive and be able to speak to the modern age. We started gutting and simplifying churches to make them look “sleek and modern.” We started demanding more vernacular in the liturgy and  celebration of the sacraments. English was common in the Sacraments long before Vatican II. Baptisms and weddings were conducted almost wholly in English as early as the 50s.

For most of us, changes like these couldn’t come fast enough. How could we appeal to the new, young college “jet set,” those were going to school on the G.I. Bill, how could we ever appeal to a  young intellectual crowd while running old-fashioned peasant churches, reciting “old myths,” novenas, legends of the Saints, and catechetical formulas?

And so we ushered in our little revolution, convinced that we were doing the right thing, convinced that this would save the Church from irrelevance in the modern, scientific, intellectual and supposedly sophisticated age.

Remember the times! We were building interstate highway system, we just introduced television, there were scientists in lab coats seen everywhere, and computers were entering on the scene. We were planning to go to the moon by the early 60s! Yes, we thought we had come of age. If it was old, it was bad,  but if it was new, it was good.

So, when the cry  “aggiornamento”  all went out, the foundation for this phrase had been laid more than a decade before. Whatever the Pope meant, most of us in the trenches heard that it was out with the old, in with the new!« 

Und er fügt hinzu:
»Even today, far too many in the Church who want to go on making the mistake described above by the older priest friend who spoke to me. How desperately they want the Church to adapt to the modern age, by discarding the received doctrine, tradition and wisdom of God. Too many would have us reflect the modern age, more than Christ. In order to be “welcoming” modern and sophisticated, they want the Church to succumb to worldly demands that we cave on many issues related to marriage, sexuality, life issues, and Church authority and governance. We cannot survive, they say, unless we make these sorts of changes.
Never mind that denominations that have done just this, such as the Episcopalians and many branches of the Lutherans and Methodist have suffered far worse declines than we. Still many go on that we must better reflect the modern “wisdom” and age in order to appeal to it.
But really, have we not learned at this point that seeking a reproachment  with the world only ends in the further erosion of the Church and the ultimate impoverishment of the world? Our modern world is in a mess, and in darkness, because we have failed to be what we are supposed to be, a light in the midst of darkness, and a sign that is often contradicted.
It is not the job of the Church to be popular, to reflect the thoughts of the times, or to parrot worldly “wisdom.” It is the job of the Church to reflect the views her founder and head Jesus Christ, who speaks  in the Scriptures and sacred Tradition he handed down to us. Is not our  job to be appealing, or even numerous. It is our work to proclaim that which is been received, whether in season or out of season.«

Seit zwei Wochen kursiert auf den sozialen Netzwerken dieses (klick) Video. Eine Predigt von Erzbischof Alexander Sample, die sehr schön darlegt, was es mit der Reform der Reform auf sich hat.

Samstag, 29. März 2014

Dürftige Theologie - 6 - Kasper, Gregor etc.

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Kardinal Kasper zieht in seinem Vortrag neben Origenes und Basilius auch noch Gregor von Nazianz und Augustinus heran. Wie schon bei Basilius, nennt er nur die Namen.
Kaspers Text (den Teil bis zur Auslassung habe ich bereits in den Teilen 4 und 5 zitiert; ausgelassen habe ich hier nur den Verweis auf Origenes):
»Soviel ist jedoch sicher: In einzelnen Ortskirchen gab es das Gewohnheitsrecht, wonach Christen, welche zu Lebzeiten des ersten Partners in einer zweiten Verbindung lebten, nach einer Zeit der Buße zwar kein zweites Schiff, keine zweite Ehe, wohl aber durch die Teilnahme an der Kommunion eine Planke des Heils zur Verfügung stand. [...] Auch Basilius und Gregor von Nazianz haben sich auf diese Praxis berufen. Selbst Augustinus scheint zumindest an einer Stelle nicht jede pastorale Lösung ausgeschlossen zu haben. [...] und es gibt gute Gründe zu der Annahme, dass diese Praxis gegen den Rigorismus der Novatianer durch das Konzil von Nikaia (325) bestätigt wurde.« (Das Evangelium von der Familie, 63f)

Nun, die Stelle die Kasper wohl im Sinn hat, findet sich in Abschnitt 8 der Rede (Oratio) 37 des heiligen Gregor. Es ist eine recht bekannte Stelle, die in diesem Zusammenhang ständig vorgebracht wird, von der aber komischerweise fast immer nur ein einzelner (Halb)Satz zitiert wird... Ich geb im Folgenden mal ein wenig Kontext dazu. Eph 5,21ff. kommentierend, lesen wir dort:
»Ich glaube nämlich, dass Paulus hier die zweite Ehe untersagt. Denn gäbe es zwei Christusse, so gäbe es auch zwei Männer und zwei Ehefrauen. Wenn aber Christus einer ist, ein Haupt der Kirche, so sei auch ein Fleisch, und ein Zweites sei verworfen. Untersagt er nun also die zweite Ehe, was soll man dann erst von einer dritten sagen? Das erste ist Gesetz; das zweite Duldung; das dritte ein Verstoß gegen das Gesetz. Was darüber hinausgeht, gehört zu den Schweinen, für dessen Schlechtigkeit gibt es nicht einmal viele Beispiele.
Inzwischen erlaubt das Gesetz [gemeint ist das staatliche Recht!] eine Scheidung aus jedem Grunde. Nicht so Christus: Er erlaubt nur die Trennung von der Hure [d.h. im Fall von Unzucht]; in allen anderen Fällen mahnt er zur Geduld. Er erlaubt die Entlassung der Unzüchtigen, weil sie den Nachwuchs verdirbt. In allen anderen Fällen lasst uns Geduld haben und es ertragen. Seid beständig und geduldig, alle die ihr das Joch der Ehe erhalten habt.«

Immer wieder wird jene Dreigliederung "Das erste ist Gesetz; das zweite Duldung; das dritte ein Verstoß gegen das Gesetz" aus diesem Kontext herausgerissen und angeführt als angeblicher Belegt für die Legitimität einer zweiten Eheschließung zu Lebzeiten des ersten Partners. Aber das steht da nirgends! Eigentlich ist dieser Verweis Kaspers auf Gregor schnell geklärt: Gregor spricht von einer zweiten und einer dritten Ehe nach dem Tod des Gatten! Woher ich das weiß? Nunja... vor allem scheint mir alles andere mit dem Denken Gregors ziemlich unvereinbar.
Gregor von Nazianz war ein frommer Schöngeist, der die Jungfräulichkeit weit höher schätzte als die Ehe. Für ihn ist die Ehe nur deshalb Ehrwürdig, weil aus ihr neue Kandidaten für die Jungfräulichkeit hervorgehen (37,10). Er empfiehlt den Verheirateten längere Perioden der Enthaltsamkeit, um dem Gebet den gebührenden Raum zu geben, und er lobt Frauen, die in der Ehe enthaltsam leben (z.B. seine Schwester Gorgonia in ihren späteren Jahren in Rede Nr. 8). Für Gregor gehört Enthaltsamkeit in die Riege der den Christen auszeichnenden Tugenden. Im oben zitierten Abschnitt setzt Gregor das Verhältnis Christi zur Kirche analog zu dem zwischen Mann und Frau und stellt klar, dass es keine zwei Christusse geben kann. Weil für Gregor, wie für die ganze östliche Tradition nach ihm, das Eheband über den Tod hinaus bestehen bleibt, lehnt er eine erneute Eheschließung nach dem Tod des ersten Partners ab. Er kann sie bestenfalls tolerieren (weil auch Paulus sie toleriert hat), aber er kann sie nicht gutheißen. Eine erneute Eheschließung nach einer Scheidung, kommt, so weit ich ihn kenne, für Gregor überhaupt nicht in Frage!

Hilfreich bei dieser Frage kann auch sein, wie Gregor zur Frage einer Scheidung überhaupt steht. Das ersehen wir aus seinen Briefen:
Verianus, ein Bürger von Nazianz und Freund Gregors, wurde von seinem Stiefsohn beleidigt und will, dass seine Tochter sich von diesem trennt. Olympius (wohl ein Staatsbeamter an den sich Verianus wendete) schaltet den Bischof Gregor ein, um die Sache aus kirchlicher Sicht zu Beurteilen. Gregors Antwort (Briefe 144 und 145) ist ziemlich eindeutig: Er verlangt von Olympius, alles zu unternehmen, um diese Trennung zu verhindern. Und seinem Freund Verianus gebietet er Einhalt. Gregor wird überaus deutlich, wenn er klarstellt, eine Scheidung "verstößt ganz und gar gegen unsere [der Kirche] Gesetze, obzwar wohmöglich das Römische [weltliche] Recht hier anders urteilen würde"; außerdem habe er, als Bischof, die Verpflichtung, so zu urteilen, alles andere sei eine Auflehnung gegen Gott.
Gregor liegt hier besonders der Gegensatz zwischen weltlichem und kirchlichem Recht am Herzen, der auch schon im obigen Zitat vorkam. Für ihn steht fest, dass eine Scheidung aufgrund bloßer Übereinkunft ein Unding ist.

Eine Bestätigung dessen, was Kasper ausführt, nämlich dass sich Gregor auf die von ihm beschriebene Praxis der Wiederheirat und Zulassung zur Kommunion berufen hätte, findet sich bei Gregor von Nazianz meines Wissens nicht. Es würde mich auch sehr wundern, denn das stünde im unversönlichen Widerspruch zu seinem hohen Jungfräulich- und Enthaltsamkeitsideal.

 
Als letzten Kirchenvater führt Kasper den von mir besonders geschätzten Augustinus an. Aber was das angeht, habe ich mir gar nicht erst die Mühe gemacht, die von Kasper "gemeinte" Stelle ausfindig zu machen... eine Aussage wie "Selbst Augustinus scheint zumindest an einer Stelle nicht jede pastorale Lösung ausgeschlossen zu haben." ist es nicht wert, beachtet zu werden. Da ist einfach jedes Wort so weisch und nichtssagend, dass die Mühe nicht lohnt. Zumal Augustinus an allen Stellen die ich kenne äußerst scharf gegen alles vorgeht, was irgendwie in Kaspeers Richtung geht.
Die Anspielung auf Nicäa würdigt der Kardinal mit der einzigen Fußnote in diesem Abschnitt, in dem er den Kanon 8 dieses Konzils wiefolgt wiedergibt:
»Es wird von den "sogenannten Reinen" beim Übertritt zur katholischen Kirche verlangt, dass "sie... Gemeinschaft pflegen (müssen) sowohl mit denen, die in zweiter Ehe leben, als auch mit den in der Verfolgung abgefallenen."«

Nun, genau wie oben bei Gregor oder zuvor bei Basilius, als es um diejenigen ging, die nach dem Tod des Gatten erneut heiraten, so trifft das Gleiche auch hier zu. Man kann allgemein sagen, dass da, wo die Kirchenväter (oder auch die Konzilien) von einer "zweiten Ehe" sprechen, immer eine Ehe nach dem Ableben eines Partners gemeint ist; alles andere wird näher spezifiziert als "zu Lebzeiten des rechtmäßigen Partners" (siehe die Zitate von Basilius in Teil 5) oder direkt als Scheinehe und damit "Ehebruch" bezeichnet (siehe die Zitate von Origenes in Teil 4). Die Frage nach der erneuten Eheschließung nach dem Tod des ersten Gatten kommt uns heute wie eine Lappalie vor, natürlich ist das kein Problem!, aber damals war es bedeutend, allein schon deshalb, weil viele rigosristische Sekten dies verboten! Und genau so ergibt dieser Kanon auch nur Sinn: Das was die Novatianer ("die Reinen") im Unterschied zur Großkirche ablehnten, war genau diese zweite Ehe nach dem Tod eines Partners.

Es finden sich nur wenige Stellen bei den Vätern, die man, mit etwas Phantasie, für Kaspers Position hernehmen kann, weshalb er auch nur solche nichtssagenden (aber doch vereinnahmenden) Andeutungen gemacht hat. Und selbst die Väter, die scheinbar in die eine Richtung klar sind, zeigen dann anderswo doch wieder andere Positionen (etwa Basiluius, der in seinen Kanones fein säuberlich zwischen Männern und Frauen unterscheidet und manchmal für die Männer eine Zweitehe zuzulassen scheint, der aber in seinen Moralia - Regel 73, um genau zu sein - sehr deutlich macht, dass sowohl für den Mann wie für die Frau weder eine Scheidung noch eine zweite Eheschließung erlaubt sind).
Mich wundert es, dass der Kardinal nicht noch ein paar andere Väter als Zeugen aufgerufen hat... zumal z.B. Kyrill von Alexandrien ein lohnenderer Kandidate gewesen wäre als etwa Gregor...

Eine Zusammenfassung der letzten drei Beiträge in dieser Serie, könnte wiefolgt lauten: Kardinal Kasper will zeigen, dass seine Idee Vorbilder bei den Vätern hat. Eine Untersuchung der einschlägigen Väterzeugnisse zeigt aber, dass lediglich manche Einzelheiten seiner Idee bei manchen einzelnen Kirchenvätern auf eher undeutliche (oder nur indirekte oder gar wiedersprüchliche) Weise zu finden sind und auch nur in je unterschiedlichen historischen, gesellschaftlichen, theologischen und pastoralen Kontexten. Mehr nicht.

Am schlimmsten ist bei alle dem aber die Rosinenpickerei als solche: Man muss diese Stellen mit der Lupe suchen an Teils so dermaßen abgelegenen Ecken, dass es einen graust! Denn die große Mehrheit der Kirchenväter (und damit der lehramtlich so bedeutende consensus patrum!) lehrt ohne Umschweife und immer dann, wenn es darauf ankommt (Katechesen, Predigten, Apologien [etwa in Abgrenzung zum weltklichen Recht] etc.), dass eine zweite Verbindung zu Lebzeiten des ersten Partners Unzucht/Ehebruch/gesetzwidrig ist. Den consensus patrum zugunsten einiger weniger nibulöser Fragmente zu ignorieren, ist m.E. kein Fauxpas mehr, sondern gezielte Irreführung, und eine solche hat in einem so bedeutenden Vortrag vor der versammelten "Führungsriege" der Katholischen Kirche nichts zu suchen!

Freitag, 28. März 2014

Dürftige Theologie - 5 - Kasper und Basilius

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Kardinal Kasper zieht in seinem Vortrag neben Origenes auch Basilius den Großen (aka von Caesarea, gest. 379) und Gregor von Nazianz als "Unterstützer" heran, nennt aber nur ihre Namen, ohne, wie er es für Origenes immerhin tat, sie auch nur mit einem Wort zu zitieren (Gregor behandle ich beim nächsten Mal). Dieser Beitrag wird etwas länger als die anderen Beiträge dieser Reihe und wohl auch verworrener, was aber der Sache und nicht mir geschuldet ist; ich werde versuchen, es verständlich darzustellen.
Kaspers Text (den Teil bis zur Auslassung habe ich bereits in Teil 4 zitiert; ausgelassen habe ich hier nur den Verweis auf Origenes):
»Soviel ist jedoch sicher: In einzelnen Ortskirchen gab es das Gewohnheitsrecht, wonach Christen, welche zu Lebzeiten des ersten Partners in einer zweiten Verbindung lebten, nach einer Zeit der Buße zwar kein zweites Schiff, keine zweite Ehe, wohl aber durch die Teilnahme an der Kommunion eine Planke des Heils zur Verfügung stand. [...] Auch Basilius und Gregor von Nazianz haben sich auf diese Praxis berufen.« (Das Evangelium von der Familie, 63f)

Wieder kein Verweiß auf eine Quelle im Buch. Kasper bezieht sich wohl auf die Kanones des Basilius (Canones Basilii), die in den so genannten kanonischen Briefen (nach der Mauriner-Ausgabe sind das die Nummern 188, 199 und 217; insgesamt sind es 84 Kanones) aufgeführt sind. Es handelt sich dabei um kirchenrechtlich relevante Anweisungen und Richtlinien für die kirchliche Bußdisziplin.
Dazu muss man wissen, dass es in jener Zeit nur einmal im Leben des Getauften möglich war, die Rekonziliation mit der Kirche zu erlangen (siehe dazu hier, die "zweite Planke"!). War ein Getaufter in schwere Sünde gefallen (also die Taufgnade verloren), in unserem Fall also Ehebruch, hatte er nur eine einmalige Chance, da wieder rauszukommen. Da das Bußsakrament bekanntlich heilsnotwendig ist (vgl. hier), war das also eine ziemlich ernste Angelegenheit!

Das in diesen Kanones ausgeführte kommt noch am ehesten an das heran, was Walter Kasper vorschlägt, jedoch müsste man für eine wirkliche Entsprechung das Gesamtgefüge der Kanones auseinanderreißen und neu zusammenfriemeln, einiges weglassen, anderes überbetonen usw. usf...
Das Problem mit diesen Kanones ist v.a. dass sie Unterscheidungen enthalten, die entweder fern ab der Realität liegen, oder im Widerspruch sowohl zur Heiligen Schrift als auch zu unserem Rechtsbewusstsein stehen.
So unterscheidet Basilius offenbar strikt zwischen einen Mann, der von seiner Frau verlassen wurde, und einem, der seine Frau verlassen hat (die Fälle, in denen das so klar zu unterscheiden wäre, sind gewiss äußerst selten; wenn eine Ehe scheitert, haben in aller Regel immer beide Schuld). Zum anderen macht es für Basilius allen Unterschied, ob es um eine Frau oder um einen Mann geht, Frauen behandelt er (im Unterschied zu Paulus) offenbar sehr viel strenger.

Was ich damit angesprochen habe wird besonders offensichtlich am Kanon 77 aus dem dritten kanonischen Brief, der bei dieser Thematik immer wieder herangezogen wird und an den wohl auch Kardinal Kasper denkt (auch Joseph Ratzinger verweist in seinem berüchtigten Aufsatz von 1972, auf den sich Kasper stützt, auf diesen Kanon). Dort ist zu lesen:
»Wer die rechtmäßig ihm angetraute Frau verläßt und eine andere heiratet, unterliegt nach dem Ausspruche des Herrn dem Urteile über den Ehebruch. Es ist aber von unsern Vätern gesetzlich bestimmt worden, daß solche ein Jahr weinen, zwei Jahre hören, drei Jahre knien, im siebenten Jahre mit den Gläubigen zusammenstehen und dann der Teilnahme am Opfer gewürdigt werden, wenn sie mit Tränen Buße getan haben.«

[Halten wir fest: Hier ist von Männern die Rede, die ihre Frau verlassen haben; diese sind Ehebrecher. Hier ist nicht die Rede von Frauen und auch nicht der Fall behandelt, dass ein Mann von seiner Frau verlassen wird.]

Die Zahlen sind hier wohl symbolisch gewählt, tatsächlich gab es da Unterschiede je nach Ort und Zeit. Es ist wichtig zu wissen, dass "Büßer" damals ein eigener Stand in der Kirche war (wie Witwen, Jungfrauen u.a.) und dieser Stand in sich wieder mehrmals untergliedert war. Die Dauer der einzelnen Bußetappen variierten je nach Art und Schwere der Sünde (ein Mord z.B. schließt 20 Jahre von der Eucharistie aus!). Die Bußzeit konnte zuweilen auch mal 30 Jahre oder gar das ganze restliche Leben andauern (Kanon 73: "Wer Christum verleugnet und gegen das Geheimnis der Erlösung sich vergangen hat, der soll seine ganze Lebenszeit hindurch weinen und Buße tun, jedoch in dem Augenblick, da er aus diesem Leben scheidet, des hl. Geheimnisses gewürdigt werden")!
Ein paar erklärende Worte zu den einzelnen "Etappen":
- Ein Jahr weinen: Es handelt sich um einen generellen Ausschluss der Büßer vom Gottesdienst. Die "Weinenden" standen (oder lagen) vor den Kirchentüren und flehten die anderen Gottesdienstbesucher um Wiederaufnahme an. Freilich lief das nicht so, dass sie dann tatsächlich von jemandem mit hineingenommen werden konnten, ihr Flehen um Einlass hatte eher symbolischen Charakter und dabei den Zweck, die Eingehnden um ihr fürbittendes Gebet zu bitten.
- Zwei Jahre hören: Die Büßer sind in dieser zeit nur zum ersten Teil der Messe (Vormesse), was wir heute "Wortgottesdienst" nennen, zugelassen und verfolgen diesen auch nur von der Vorhalle der Kirche aus (der Narthex, den es heute kaum mehr gibt).
- Drei Jahre des Kniens (oder: der Prostratio): Immernoch ist den Büßern nur die Anwesenheit bei der Vormesse gestattet, diesmal aber mit liturgischer Entlassung (Segen) und wohl nach wie vor abgesondert von den übrigen Gläubigen (die "normalen" Gläubigen standen damals im Gottesdienst, für die Büßer gab es wohl gesonderte Bereiche hinten in der Kirche oder an den Seiten in denen diese Knien oder auf dem Boden liegen konnten).
- Im siebenten Jahre mit den Gläubigen zusammenstehen: Die Büßer durften mit den anderen Gläubigen am ganzen Gottesdienst teilnehmen und mit ihnen zusammen beten, durften aber nicht die Kommunion empfangen.
- Dann Teilnahme am Opfer, wenn sie mit Tränen Buße getan haben: Nun, nach sieben Jahren der Buße, wenn sie diese ernsthaft und "unter Tränen" getan haben, sind die Büßer wieder zur Kommunion zugelassen.

Kurios finde ich es, dass Basilius in Kanon 58 für die "bloßen" Ehebrecher, die also ihren Partner nicht verlassen haben aber dennoch die Ehe brechen, eine viel härtere Strafe vorsieht, die oben genannte also eine gewisse Entschärfung bedeutet (obwohl es dort heißt, dass die Täter "dem Urteile über den Ehebruch" unterliegen):
»Wer die Ehe gebrochen hat, soll fünfzehn Jahre lang an den hl. Geheimnissen nicht teilnehmen: Vier Jahre soll er weinen, fünf Jahre hören, vier Jahre knien, zwei Jahre ohne Teilnahme (am Abendmahle) unter den Stehenden sein.«

Auch für die, die ein zweites oder drittes Mal nach dem Tod des Partners heiraten, nennt Basilius gängige Bußen (Kanon 4). Allerdings ist er der Meinung, dass nur die, "die das Maß einer zweimaligen Verehelichung überschreiten" mit Strafen zu belegen sind:
»Als Brauch aber haben wir übernommen für die dreimal Verheirateten einen fünfjährigen Ausschluß - nicht auf Grund von Kanones, sondern in Nachahmung der Vorgänger [auf dem Bischofsstuhl in Caesarea]. Man soll sie jedoch nicht gänzlich von der Kirche ausschließen, vielmehr ihnen zwei bis drei Jahre (nur) das Zuhören gestatten und hernach ihnen erlauben, (mit den Gläubigen) zusammenzustehen, ohne aber an der Gemeinschaft am Gute [d.i. die Eucharistie] teilzunehmen. Zeigen sie dann eine Frucht der Buße, so soll man sie wieder in ihre Stellung in der Gemeinschaft einsetzen.«

Es leuchtet ein, dass so eine Praxis heute nicht mehr machbar ist. Das wäre allein schon deshalb ein völliger Anachronismus, weil die Bußpraxis inzwischen eine völlig andere ist, nämlich mit regelmäßiger (wenigstens einmal jährlicher) Beichte und Absolution.

Dann ist da noch die Sache mit der Abkehr vom Bösen... In Kanon 3 schreibt Basilius:
»Im allgemeinen ist aber die Entfernung von der Sünde eine verlässigere Arznei. Wer also aus Fleischeslust die Gnade verloren hat, dann aber in der Abtötung des Fleisches und durch dessen völlige Unterordnung unter das Gesetz der Enthaltsamkeit von den Lüsten absteht, von denen er besiegt worden, der wird uns damit einen vollgültigen Beweis seiner Heilung erbringen.«

Welchen Sinn hätte dieser jahrelange Weg des Weinens, Hörens, Kniens und Stehens, wenn man dann doch weiterhin das tut, was der Grund für die Buße ist? Der Kanon 39  kann uns einen Hinweis geben auf die Tatsache der Fortdauer des Ehebruchs, wenn es dort heißt: "Die mit einem Ehebrecher zusammenlebt, ist die ganze Zeit hindurch eine Ehebrecherin."  Und der Kanon 18 schließlich zeigt, wie wichtig die Abkehr von diesem fortdauernden sündigen Tun ist, wenn dort die Rede davon ist, dass die Christen einen Mann, "der zu einem fremden Weibe geht, einen Ehebrecher nennen und ihn" - und jetzt kommts: "nicht eher zur Gemeinschaft zulassen, als bis er von seiner Sünde absieht".


Jetzt wird es kompliziert: Wie gesagt, trifft Basilius einige Unterscheidungen. Kanon 77 bezog sich nur auf Männer die ihre Frau verlassen haben. In Kanon 9 lesen wir:
»der verlassene Mann aber verdient Nachsicht, und diejenige, die mit einem solchen zusammenlebt, wird nicht verdammt.«

Wenn also der Mann verlassen wird, ist es, als sei nichts gewesen. Der Mann darf sich offenbar neu binden und begeht keinen Ehebruch. Noch nichtmal irgendeine Buße wird erwähnt, obwohl wir doch oben sahen, dass selbst die (Männer und Frauen), die nach dem Tod ihres Gatten erneut heiraten, Bußen auferlegt bekamen (auch wenn Basilius der Meinung ist, dies erst bei der dritten Ehe tun zu müssen).
Aber ist das überhaupt realistisch? Es wird in Kanon 35 näher ausgeführt, wo es heißt:
»Bei einem Manne, den seine Frau verlassen hat, muß man nach der Ursache der Verlassung forschen. Stellt sich heraus, daß sie ohne Grund von ihm gegangen ist, so verdient er Verzeihung, sie aber Strafe. Es wird ihm die kirchliche Gemeinschaft gewährt werden.«

Das ganze wird dann noch komplizierter, wenn es in Kanon  37 heißt:
»Wer heiratet, nachdem ihm die fremde Frau genommen worden, macht sich der ersten Frau gegenüber eines Ehebruches schuldig; der zweiten gegenüber wird er ohne Schuld sein.«
Wird die Frau "genommen", ist der Mann also an sich schuldlos, begeht aber dennoch Ehebruch, wenn er wieder heiratet.
Und dann heißt es in Kanon 48: 
»Eine Frau, die von ihrem Manne verlassen wurde, muß nach meiner Meinung so bleiben.«
Die Frauen sollen sich also genrell nicht neu binden, egal ob sie die Verlassenen sind! Und das in einer Zeit, in der Frauen, im Unterschied zu den Männern, schwerrlich alleine überleben konnten? Eine Begründung fehlt übrigens.


So weit die Bestandsaufnahme... Die Vorschriften des Basilius sind ein regelrechter Wust mit ziemlich krassen kasuistischen Spitzen. (Kardinal Caffarra hat hier überzeugend dargelegt, warum solche Kasuistik überwunden werden muss.) Man darf wohl auch einige Fragen stellen, z.B. warum Basilius den "bloßen" Ehebruch, ohne die Frau zu verlassen, für so viel schlimmer erachtet, als das Verlassen der Frau mit anschließendem "Quasi"ehebruch, zumal, wenn Basilius der Meinung ist, die Verlassene müsse dann allein bleiben...

Grundlegend für Basilius' Denken in dieser Sache ist das, was er in einer anderen Schrift, seiner Moralia, klar vertritt, dass sich nämlich Mann oder Frau überhaupt nicht von einander trennen dürfen, außer im Fall von bereits vorliegendem Eherbuch, also gründend auf die angebliche jesuanische Unzuchtsklausel (siehe hier). Übrigens verbietet Basilius an dieser Stelle eine zweite Eheschließung, egal ob jemand verlassen wurde oder selbst verlassen hat!
Diese Unzuchtsklausel wurde übrigens in den ersten drei christlichen Jahrhunderten stets so gedeutet, wie ich es (siehe Link) auch tat und gerade nicht als eine Ausnahme vom Scheidungsverbot aufgefasst. Erst ab dem 4. Jahrhundert begannen einzelne Theologen, darin eine Ausnahme zu sehen, die eine Scheidung gestattet.

Ein weiteres Problem beim Verständnis der Kanones des Basilius ist, dass nicht immer klar ist, wo Basilius Zugestandnisse an das weltliche Recht macht und wo nicht (das wird dann beim nächsten Mal, wenn es um Gregor von Nazianz geht, eine Rolle spielen).
Was Walter Kasper vorschlägt, nämlich eine zweite eheähnliche Verbindung zu Lebzeiten des ersten Partners abzusegnen und die in dieser Form Lebenden "nach einer Zeit der Buße" zur Eucharistie zuzulassen, kann man nun zwar mit Basilius wohl irgendwie rechtfertigen, aber dazu müsste man einige seiner kasuistischen Denkstrukturen übernehmen, gleichzeitig einige seiner Prämissen fallenlassen und seine Gedanken recht kreativ neu zusammenschustern. Wirklich auf Basilius berufen kann man sich also eher weniger, außer man betreibt exzessive Rosinenpickerei.
Für unser Thema festzuhalten ist: Für Basilius steht am Ende des Bußweges die Wiederzulassung zu den Mysterien, und offenbar auch unter Beibehaltung der neu eingegangenen Beziehung (anders ist es nicht erklärlich, dass er manche neue Bindungen für untadelig hält)... das wird zwar nie direkt erwähnt, scheint aber gegeben.

Beim nächsten Mal geht es um Gregor von Nazianz und die anderen Kleinigkeiten, die Kasper diesbezüglich von den Vätern erwähnt. Damit will ich dann diesen "Väter-Teil" abschließen und mich danach einigen inhaltlichen Fragen von Kaspers Referat zuwenden.

Donnerstag, 27. März 2014

Die Frau in der Kirche

e. hat als neues Thema der heißen Eisen "Das Frauenbild in der Kirche" ausgerufen (hier). In dieser Formulierung ist mir das Thema aber zu oberflächlich, ich taufe es also für mich um: "Die Frau in der Kirche".

Als Mann fühle ich mich da natürlich herzlich inkompetent. Wenn ich eines über Frauen gelernt habe, dann dass ein Mann niemals sinnvoll über sie sprechen kann. Ich habe immer das Gefühl, bestenfalls an der Oberfläche entlangschrammen und anhand des Reibungswiderstandes ihre Beschaffenheit beschreiben zu können. Das halte ich aber für wenig zielführend... Daher beschränke ich mich hier auf die Gedanken anderer, sehr viel klügerer Leute.
Wen die "offizielle" Version interessiert, der kann ja den Brief von Papst Johannes Paul II. lesen, den er 1995 an die Frauen sandte (hier nachzulesen) oder sich das Apostolische Schreiben Mulieres Dignitatem von 1988 (hier) zu Gemüte führen (ich habe viel Gutes von Frauen über diese Schreiben vernommen! JPII war vielleicht auch in dieser Hinsicht begnadet).

Viel interessanter ist es aber, eine Altmeisterin der katholischen Seele ("Die größte Dichterin der Transzendenz") zu Wort kommen zu lassen. [Außerdem kann ich so auch mal wieder (vgl. hier) eine mir unerhört wichtige katholische Autorin etwas ausführlicher zu Wort kommen lassen!]

Vorhang auf für Gertrud von Le Fort.


»Neben dem Träger der religiösen Vaterschaft, dem geistig zeugenden Priestertum des Mannes steht in der Kirche die religiöse Sendung der Frau, ihr Apostolat als mütterliche Sendung. Erst in ihm erfüllt sich der Frau nicht nur im letzten und höchsten Sinne, sondern im eigentlichen Sinne überhaupt das Heilandswort: "Wer ein Kind aufnimmt in meinem Namen, der nimmt mich auf"; das Leben der Kirche als religiöses Leben ist das Leben des werdenden Christus in den Seelen. Wie die Kugelgestalt der Erde als fraktale Form in der Kuppel eines Domes wiederkehrt, so ergreift hier der religiöse Gedanke die Urform, um sie emporzuheben. Wir sahen die erbarmende Liebe der mütterlichen Frau durch die Schutz- und Pflegebedürftigkeit des eigenen Kindes sich zur allgemeinen Mütterlichkeit weiten - wir sehen diese allgemeine Mütterlichkeit in der religiösen Berufung erhöht zum Dienste am werdenden Christus in den Seelen. Dem Strahl aus der Krone der "Mutter der Barmherzigkeit" enspricht ein Strahl aus der Krone der "Mutter der göttlichen Gnade".
Wie die Frau als Mutter nicht durch einen eigenen großen Weiheakt ausgezeichnet wurde, so ist auch ihr Apostolat nicht durch einen solchen ausgezeichnet. Das Apostolat der Frau bildet nur einen Teil des Laienapostolats, dessen Träger jeder Christ ist. Die Mutter erfüllt sich niemals in der Mutter, sondern im Kinde: Auch hier liegt das große Sakrament auf dem Sohn der Mutter, nicht auf der Mutter selbst; aber gerade dadurch berührt sich die Sendung der Frau in der Kirche aufs tiefste mit dem Wesen der Kirche, gerade dadurch stellt sie einen Teil dieses Wesens dar: Die Kirche selbst ist, als Mutter betrachtet, ein mitwirkendes Prinzip - der in ihr wirkende ist Christus.
Hier liegt der tiefste Grund, weshalb die Kirche der Frau niemals das Priestertum anvertrauen konnte - es ist derselbe Grund, welcher den heiligen Paulus bestimmte, die Verschleierung der Frau im Gottesdienst zu fordern. Die Kirche konnte der Frau das Priestertum nicht anvertrauen, denn sie hätte damit die eigentliche Bedeutung der Frau in der Kirche vernichtet - sie hätte einen teil ihres eigenen Wesens vernichtet,  jenen, dessen symbolhafte Darstellung der Frau anvertraut waurde. Die Forderung des heiligen Paulus stellt nicht etwa eine durch zeitliche Verhältnisse bedingte Sitte dar, sondern sie stellt die Forderung der überzeitlichen Kirche an die in ihrer religiösen Bedeutung zeitlose Frau dar!«

(aus: Die zeitlose Frau, 1934)

Mittwoch, 26. März 2014

Grubmil an der Lahn

Ich sage ja nicht, dass jemand ungeeignet ist für den Job des Bischofs, bloß weil er ein 48m² großes Schlafzimmer zu brauchen meint (das ist größer als meine Wohnung!)... oder vielleicht doch? Hmm...

Ich bin gespannt ob, nachdem wir das Spielchen schon mit den Dienstwagen hatten, nun alle Bischöfe die Quadratmeterzahlen ihrer Schlaf- und Badezimmer öffentlich machen... Das wäre doch mal sinnvoller Journalismus! Denn wir haben ja sonst keine Sorgen.

Der Nachfolger von TvE tut mir jetzt schon Leid. Der wirds wahrscheinlich dem Mann am Tiber nachtun und in ein kleines Zimmerchen im Gästehaus auf der anderen Straßenseite ziehen.

Der Administrator, der unter Umgehung des Domkapitels von Außerhalb herangezogen wurde, wird in den nächsten Jahren viel auszumisten haben.

Reise nach Jerusalem


Erfurt, Freiburg, Hamburg, Köln, Limburg, Passau. 
Gleich sechs Bischofsstühle müssen in Deutschland neu besetzt werden.
Es wird spannend.

Dienstag, 25. März 2014

Dürftige Theologie - 4 - Kasper und Origenes

Bitte die Einführung (hier) beachten!

In diesem und folgenden Beiträgen will ich mich den Kirchenvätern zuwenden, die Kardinal Kasper für seine These bezüglich der in zweiter Zivilehe Lebenden als Unterstützer heranzieht. Meine Intention dabei ist freilich die, zu zeigen, dass diese Väter als Unterstützer dafür nicht sonderlich taugen.
Es ist doch so, dass man in den Biographien v.a. der neuzeitlichen Heiligen, immer wieder diesen einen Satz lesen kann: "Und er/sie vertiefte sich in das Studium der Schrift und der Väter"... die Kirchenväter haben große Autorität, unter ihnen finden sich die größten christlichen Denker und alles was "katholisch" ist, kann man von ihnen lernen. Man kann sie aber auch, genau wie die Bibel, instrumentalisieren, indem man aus dem unschätzbar großen Schatz einzelne Passagen oder gar nur einzelne Worte herausreißt, um irgendetwas damit zu "belegen".

Eine entscheidende Persönlichkeit, die Kardinal Kasper als "Unterstützer" anführt, ist Origenes (gest. 253), der, so Kasper, die Praxis einzelner Bischöfe, Wiederverheirateten nach einer Zeit der Buße die Kommunion zu spenden als "nicht unvernünftig" bezeichnet habe.
Kasper schreibt:
»In ähnlicher Weise gab es auch unter den Christen Herzenshärte (Mt 19,8) und Fälle von Ehebruch mit anschließender zweiter quasiehelicher Verbindung. Die Antwort der Kirchenväter auf diese Herausforderung war nicht einheitlich. Soviel ist jedoch sicher: In einzelnen Ortskirchen gab es das Gewohnheitsrecht, wonach Christen, welche zu Lebzeiten des ersten Partners in einer zweiten Verbindung lebten, nach einer Zeit der Buße zwar kein zweites Schiff, keine zweite Ehe, wohl aber durch die Teilnahme an der Kommunion [siehe meine Kritik dazu hier] eine Planke des Heils [zu der Sache mit Schiff und Planke siehe hier] zur Verfügung stand. Origenes berichtet von dieser Gewohnheit und bezeichnet sie als "nicht unvernünftig".« (Das Evangelium von der Familie, 63)

Mehr sagt Kasper nicht zu Origenes. Danach nennt er noch die Kirchenlehrer Basilius den Großen und Gregor von Nazianz beim Namen, mit denen werde ich mich dann als Nächstes beschäftigen.
Kasper gibt hier keine Quelle an (auch nicht in dem nunmehr gedruckten Buch), was das Nachvollziehen seiner Argumente nicht gerade vereinfacht. Nun, die Stelle die er meint, stammt wohl aus Origenes' Kommentar zum Matthäusevangelium (Scholia in Matthaeum XIV,23), der leider nur als Fragment erhalten ist. Beachtenswert finde ich allerdings, dass Kasper bei seinem Vortrag ein nicht ganz unwichtiges Detail verschwiegen hat...
Aber erstmal der entsprechende Text: Origenes führt darin sehr gedrängt alles an, was seiner Ansicht nach v.a. im 1. Korintherbrief für die Frage nach einer zweiten Eheschließung von Belang ist (kommentiert wird im größeren Zuzsammenhang Mt 19,3ff). Er schreibt (Text aus: Bibliothek der griechischen Literatur, Band 30; Übersetzung: Hermann J. Vogt):
»Wenn es aber auch so schien, als hätten wir in der erklärung dieser Stellen an Dinge gerührt, die tiefer gehen, als es unserem Vermögen entspricht, so muß nichtsdestoweniger schon wegen des bloßen Wortlautes auch dies gesagt werden, daß einige von den gesetzen, nicht weil sie besonders vorzüglich, sondern weil sie der Schwäche der Empfänger der Gesetzgebung aufgepreßt sind, geschrieben wurden. So etwas wird nämlich deutlich, wenn es heißt: Mose hat wegen eurer Hartherzigkeit erlaubt, eure Frauen zu entlassen. Das Besondere und Ausgezeichnete aber gegenüber dem Gesetz, welches wegen der Herzenshärte geschrieben ist, zeigt sich, wenn es heißt: Am Anfang war es aber nicht so. Auch im Neuen Testament gibt es aber einige Gesetzesvorschriften, die sich vergleichen lassen mit dem Wort: "Mose hat euch wegen eurer Herzenshärte gestattet, eure Frauen zu entlassen". Gewissermaßen mit Rücksicht auf unsere "Herzenshärte" ist nämlich geschrieben (wegen der Schwäche): "Wegen der unzucht aber soll jeder seine Frau haben, und jede soll ihren Mann haben" [1Kor 7,1f], und: "Der Mann soll der Frau die Schuldigkeit leisten und ebenso auch die Frau dem Mann" [1Kor 7,3]; danach heißt es ja: "Das sage ich aber als Zugeständnis, nicht als Anweisung" [1Kor 7,6]. Aber auch das Wort: "Die Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann stirbt, ist sie frei, einen anderen zu heiraten, den sie will, wofern es nur im Herrn geschieht" [1Kor 7,39], ist bei Paulus im Hinblick auf unsere Herzenshärte oder unsere Schwäche gesagt, für die, die sich nicht um "die höheren Gnaden" [1Kor 12,31] bemühen und seliger werden wollen.«

Soweit die Bestandsaufnahme. Interessant finde ich, dass Origenes sogar die zweite Heirat nach dem Tod des ersten Partners als Hartherzigkeit charakterisiert, obwohl Paulus das natürlich nicht so bezeichnet.
Der für uns entscheidende Passus kommt nun unmittelbar im Anschluss:
»Schon aber haben über das, was geschrieben steht, hinaus einige von den Kirchenführern manches gestattet [gr. ἐπιτρέπω], z.B. daß eine Frau "noch zu Lebzeiten ihres Mannes" wieder heiratet; damit haben sie zwar gegen das Schriftwort gehandelt (in welchem es heißt: "Die Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt" [1Kor 7,39], und: "Deshalb wird die Frau also Ehebrecherin genannt, wenn sie zu Lebzeiten ihres mannes einem anderen Mann angehört" [Röm 7,3], aber doch nicht ganz zu Unrecht [gr. οὐ μὴν πάντη ἀλόγως übersetzt man besser mit "keineswegs unvernünftig"]; denn wahrscheinlich ist auch gegen das von Anfang an gesetzlich Festgelegte und Geschriebene diese Anpassung [gr. συμπεριφορά ist zunächst nur "Verhalten", hier eher: "Gefälligkeit"] mit Rücksicht auf noch Schlimmeres gestattet.«

Origenes berichtet also, dass "einige von den Kirchenführern", also Bischöfe, Frauen erlaubt haben, zu Lebzeiten ihres Mannes neu zu heiraten. Die Schlüsselstelle für Kardinal Kasper ist nun freilich die, wo Origenes sagt, dieses Vorgehen der Kirchenoberen sei "nicht [besser: keineswegs] unvernünftig". Kasper argumentiert dann späterhin im Grunde genau wie Origenes, indem er von der Vermeidung von "noch Schlimmerem" redet, also von der Anerkennung einer zweiten eheähnlichen Verbindung als ein geringeres Übel.
Die Exegese, die Origenes hier betreibt, ist nicht ganz koscher. Er erzwingt eine Parallelität zwischen Mose und jenen laxen Kirchenführern, die die Texte aber nicht hergeben, indem er das gleiche Wort sowohl für die Gestattung durch Mose wie durch die Kirchenführer gebraucht (epitrepo). Während Mose aber bloß einen bestehenden der Schöpfungsordnung widerstreitenden Zustand in rechtliche Normen gegossen hat (wer die Frau entlässt, soll ihr einen Scheidebrief ausstellen), widerspricht das Tun der Kirchenführer direkt dem Schöpferwillen und dem ausdrücklichen Gebot Jesu.
Die Anpassung von der Origenes zum Schluss redet, entspricht in etwa dem, was später in der Orthodoxie die oikonomia ist (siehe Teil 1, hier).

Wie dem auch sei: Origenes lässt jedenfalls keinen Zweifel daran, dass eine zweite eheähnliche Beziehung zu Lebzeiten des ersten Partners Ehebruch ist und keine wirkliche Ehe darstellt, wenn er gleich im nächsten Kapitel schreibt: 
»Wie aber eine Frau Ehebrecherin ist, obwohl sie einen Mann zu heiraten scheint [!], nämlich dann, wenn ihr erster Mann noch lebt, so heiratet auch ein Mann, der eine Entlassene zu heiraten scheint [!], in Wirklichkeit nicht (wie unser Heiland gesagt hat), sondern begeht Ehebruch.« (XIV,24)

Wichtig finde ich in jenem obigen Text v.a. die Tatsache, dass Origenes klipp und klar sagt, dass diese Praxis im Widerspruch steht zu dem, was geschrieben steht. Zwar tadelt Origenes dies nicht, aber er erwähnt es auch nicht nur irgendwie beiläufig, sondern gleich drei Mal spricht er ausdrücklich davon, dass diese Praxis im Widerspruch zur Schrift und zum Gesetz steht! Diese Tatsache scheint Origenes wichtig gewesen zu sein, schade, dass Kardinal Kasper dieses Detail unerwähnt ließ.

... tja...

Mich kratzt das übrigens gar nicht so sehr, was Origenes da schreibt... das mag irgendwann mal irgendwo vorgekommen sein... aber im Blick auf die ganze Kirche der Väterzeit, waren dass wohl eher vereinzelte Abirrungen, die niemals lehramtlich begründet oder gar gebilligt wurden (außer dann später, im 6. Jahrhundert oder wann, in der Reichskirche des Ostens).

Ich weiß nicht, ob das inzwischen jemandem aufgefallen ist, aber: Alles das, was ich hier von Origenes angeführt habe und worauf sich Kardinal Kasper gerne beziehen möchte um für seine Ideen ein Fundament bei den Kirchenvätern zu (er)finden, kann überhaupt nicht dafür herhalten, das zu untermauern, was der Kardinal vorschlägt! 

Zur Erinnerung: Kardinal Kasper berichtet von "Christen, welche zu Lebzeiten des ersten Partners in einer zweiten Verbindung lebten" und denen "nach einer Zeit der Buße [...] durch die Teilnahme an der Kommunion eine Planke des Heils zur Verfügung stand." Davon sagt der Kardinal: "Origenes berichtet von dieser Gewohnheit und bezeichnet sie als 'nicht unvernünftig'." Aber die Wahrheit ist: Davon sagt Origenes überhaupt nichts! Das sind alles Dinge, die er in seinen Ausführungen überhaupt nicht behandelt. Dass Kasper dies behauptet, empfinde ich als zutiefst unehrlich!
 Origenes redet ausschließlich von der Ermöglichung einer erneuten Eheschließung als Konzession gegenüber der menschlichen Hartherzigkeit... und er betrachtet eine solche zweite Verbindung als fortgesetzten Ehebruch. Welche Folgen eine solche zweite Eheschließung hat, ob die Betroffenen in der Folge wohmöglich Sanktionen auferlegt bekamen und z.B. von der Kommunion ausgeschlossen wurden, darüber verliert er in seinem Bericht dessen, was "einige von den Kirchenführern" tun, kein Wort. Bei der krassen Bußpraxis der frühen Kirche und ihrem starken Bewusstsein für die verderbliche Macht der Sünde, würde es mich nicht überraschen, wenn an solch eine zweite Eheschließung harsche Konsequenzen geknüpft waren, erst recht, da Origenes den Widerspruch zu Schrift und Gesetz derart betont.

Auf die Konsequenzen des Ehebruchs und die harsche altkirchliche Bußpraxis komme ich beim nächsten Mal zu sprechen, wenn es um Basilius geht.

Montag, 24. März 2014

Dürftige Theologie - 3 - Kasper: Vaticanum II

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Kardinal Kasper hält ein Umdenken bei der Frage der zivil wiederverheirateten Geschiedenen für möglich, weil, so der Kardinal, das Zweite Vatikanische Konzil ja auch in der Frage des Ökumenismus und der Religionsfreiheit ganz "neue Wege" gegangen sei in der Art und Weise, wie die Kirche sich dem gegenüber verhält. 


Der Ökumenismus ist zu 100% ein historisch bedingtes Phänomen, das es überhaupt nicht gäbe, wäre nicht die Egomanie einiger Kirchen- und Staatsmänner gewesen, aus denen Spaltungen der Christenheit resultierten. Der Ökumenismus bzw. das was man jeweils darunter versteht, ist ganz wesentlich von den historischen Gegebenheiten abhängig, etwa wenn man die Plausibilität solcher Bestrebungen allein auf der Zeitachse betrachtet: Im Jahre 1965 liegt ganz einfach eine andere Situation vor als z.B. 1565.

Man muss auch beachten, dass es ökumenische Bestrebungen (also das Unterhalten von Beziehungen zu den getrennten Christen und Bemühungen um eine Wiedervereinigung), auch wenn das nicht immer so hieß, immer schon gab, seit es Spaltungen gibt - man erinnere sich z.B. an die Einigungsbemühungen mit einzelnen Orthodoxen Kirchen bereits im achso dunklen Mittelalter. Was das Vaticanum II "Neues" gebracht hat ist v.a. eine andere Form der Kommunikation und eine positivere Perspektive: Nicht mehr die Defizite anderer Denominationen in den Vordergrund zu stellen, sondern das was "immerhin" schon da ist. Aber auch dieses Konzil hat die Wahrheit und Einzigkeit der einen Kirche (nämlich jener unter der Leitung des Papstes) ausdrücklich gelehrt und bezüglich der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften die realen Defizite nicht verschwiegen.
Der Ökumenismus den die Päpste des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts verurteilten, ist etwa durchaus sehr Verschiedenes von dem, was wir heute unter diesem Begriff verstehen und was das letzte Konzil gutgeheißen hat. Nur ein Beispiel: Das Prädikat "ökumenisch" wurde z.B. noch bis ins 20. Jarhundert hinein von vielen protestantischen Gemeinschaften oft in dezidierter Abgrenzung zu und als Ablehnung von allem was "römisch-katholisch" war gebraucht (Ökumene = Christentum minus Katholizismus). Wie könnte die Kirche dies nicht veruretilen?

Auch muss man beachten, dass das Vaticanum II durchaus das weiter- und ausgeführt hat, was bereits vorher, v.a. bei Pius XII., grundgelegt war. Es gehen einem ganz schön die Augen auf, wenn man mal nachschaut, was gerade dieser große Papst so alles gesagt und geschrieben hat, wovon man heute zu gerne behauptet, es seien "Errungenschaften des Konzils" gewesen! Was "das Konzil" bzgl. des Ökumenismus tat war nicht wirklich neu, es war v.a. konsequent auf der Linie dessen, was bereits vorher geschah und es war mithin auch geboten im Blick auf die historischen Gegebenheiten. Genannt sei hier nur die unter Pius XII. vom Heiligen Offizium herausgebrachte "Instruktion über die Ökumenische Bewegung" von 1949, die im Grunde schon alles Wesentliche enthielt (natürlich mit einer verständlichen Reserviertheit und der scharfen Warnungen vor religiösem Indifferentismus).

Die Frage nach der lehramtlichen Beurteilung ökumenischer Bemühungen ist also stark historisch bedingt, sie unterliegt, wie der Begriff des Ökumenismus selbst auch, einer deutlichen und notwendigen Veränderung und gehörte überdies noch nie zur eigentlichen Glaubenslehre der Kirche (obzwar das, was man im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert unter "Ökumenismus" verstand natürlich abzulehnen war und auch heute noch abzulehnen ist!). 


Was die Religionsfreiheit betrifft, liegt die Sache ähnlich. In aller holzschnittigen Kürze: Das Prinzip "Kein Zwang in Sachen des Glaubens" ist ein altbekanntes Prinzip, das den Kirchenvätern wohl vertraut war. Es geriet nur dadurch lange Zeit in Vergessenheit, weil das Christentum irgendwann mit der Gesellschaft so ziemlich verschmolzen war und die Kirche über lange Zeit hinweg eine machtpolitische Größe darstellte. Im europäischen Mittelalter war man per se katholisch. Die bloße Wahrnehmung von etwas anderem als der katholischen Religion (Islam oder später reformatorische Gemeinschaften), mussten natürlich in Europa Reaktionen hervorrufen, die dem Willen zur Verteidigung des eigenen Landes nicht unähnlich sind. In "Grenzbereichen" der Kirche, also v.a. in der Diaspora etwa in Afrika und Asien, war das nie so ein großes Thema, dort tolerierte man durchaus die Angehörigen anderer Relgionen und auch den Religionswechsel (man hatte ja i.d.R. auch keine andere Wahl).

Im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert war es ein Prinzip der katholischen Soziallehre, dass ein (natürlich katholischer!) Staat die katholische Religion zu fördern, zu verteidigen und gegenüber anderen Religionen zu bevorzugen hatte, der Abfall vom Katholizismus sollte geahndet werden. Auch begrifflich muss man von der "Religionsfreiheit" sagen: Was man im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert unter dem Begriff "Religionsfreiheit" verstanden hatte, war die Beliebigkeit und regelrechte Gleich-Gültigkeit der Religionen (um Pius XI. zu zitieren: die Ansicht, "alle Religionen seien gleich gut und lobenswert"). Natürlich musste und muss das von der Kirche abgelehnt werden!

Da es nun aber zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils den "katholsichen Staat" de facto nicht mehr gab und wir uns überdies zunehmend in einer Situation finden, die der der frühen Kirche ähnelt (Christen als Minderheit in einer heidnischen Welt), ist eine Wiederentdeckung jenes alten Prinzips ("Kein Zwang...") und damit die Anerkennung der Freiheit der Wahl der Religion (also das, was wir heute unter "Religionsfreiheit" verstehen!), gleichfalls ein den geschichtlichen Tatsachen geschuldetes Phänomen, das nicht den Glauben der Kirche berührt, denn auch jenes Konzil hat ausdrücklich die Heilsnotwendigkeit der Kirche für alle Menschen gelehrt.


Zum Thema: Bei der Frage nach der wie auch immer gearteten Anerkennung zweiter ziviler Ehen geht es, im Unterschied zur Frage, wie sich die Kirche zum Thema Ökumene oder der Religionsfreiheit verhält, jedoch durchaus um das Glaubensgut der Kirche, nämlich um ihre Sakramente und die eindeutigen Worte des Herrn; und es besteht tatsächlich die Gefahr einer Abkehr von 2000 Jahren Lehrtradition. Es geht hier um das Mark der Kirche!

Die Sakramente, in diesem Fall v.a. die Ehe und die Eucharistie, haben ihre Begründung nicht in gesellschaftlichen oder politischen Ereignissen und sie sind auch nicht abhängig von politischen Entwicklungen. Sie sind auch keine abstrakten Konzepte oder geistige Strömungen, denen gegenüber sich das Lehramt (oder auch der einzelne Katholik) mal so, mal anders verhalten kann. Sakramente verändern ihren "Inhalt" nicht mit den Läufen geistesgeschichtlicher Strömungen. Sie sind vielmehr etwas objektiv Gegebenes: Vom Herrn eingesetzte heilswirksame und an etwas Überweltlichem Anteil gebende Zeichen! (Was nicht bedeutet, dass etwa die rechtlichen Aspekte geschichtlkich geworden sind.) Die Kirche verwaltet sie und vor allem lebt sie aus ihnen, sie "verhält sich" aber nicht "ihnen gegenüber", denn sie gehören ja zu ihrem Wesen!
Ähnlich ist das mit der Sünde: Was ein Verstoß gegen Gottes Gebot ist, bleibt dies auch, unabhängig davon, ob das vom Großteil der "Gesellschaft" oder der "Politik" anders gesehen wird... die "Gesellschaft" und die "Politik" in Sodom und Gomorra haben ja auch nicht Gottes Gebote ändern können, sondern wurden nach ihnen gerichtet!
Das Wort des Herrn bleibt.

Wie kann nun das eine als Legitimation für das andere herhalten?
Das ist m.E. ein Kategorienfehler... non sequitur.

Sonntag, 23. März 2014

Bußpädagogik

Die heutige Perikope aus dem Evangelium (Joh 4,5-42), das Zusammentreffen jesu mit der Samaritanerin am Jakobsbrunnen, ist so reicht, dass man mit Leichtigkeit viele Seiten füllen könnte. Schon jenes kleine Detail, dass sich Jesus an den Brunnen setzt, weil er erschöpft ist, kann Ausgangspunkt für einen theologischen Traktat sein.
es ist eigentlich traurig, dass uns heute eine so lange und inhaltlich überfüllte perikope vorgesetzt wird, da gehen die einzelaspekte, die ein sehr weites spektrum abdecken, irgendwie unter.


»Da kam eine samaritische Frau, um Wasser zu schöpfen. Jesus sagte zu ihr: Gib mir zu trinken!«
Jesus, der Heiland, tritt in das Leben ein. Was wird geschehen? Der Brunnen ist Ort des Lebens, Wasser ist Leben. In der arabischen Tradition sagt man, Jesus sei am Kreuz verdurstet.
Die Samaritaner waren eine jüdische Sekte die sich für das wahre Volk Gottes hielten. Die größte mögliche Verachtung herrschte zwischen diesen Gruppen.


»Die samaritische Frau sagte zu ihm: Wie kannst du als Jude mich, eine Samariterin, um Wasser bitten?«
Die Frau erkennt Jesus nicht, sie sieht nur den feindlichen Juden und erwartet, dass er auf sie herabblickt.

»Jesus antwortete ihr: Wenn du wüsstest, worin die Gabe Gottes besteht und wer es ist, der zu dir sagt: Gib mir zu trinken!, dann hättest du ihn gebeten, und er hätte dir lebendiges Wasser gegeben.«
Die Frau steht da vor ihm: Verwelkt, dürstend, nicht wissend, woher ihr Durst kommt und wie man ihn stillen kann. Sie hat Jesus nicht erkannt, sie hat Gott nicht erkannt.
Wonach es Jesus dürstet ist weniger das Wasser des Brunnens, sondern die Offenheit der Frau, ihr Glaube an ihn.


»Sie sagte zu ihm: Herr, du hast kein Schöpfgefäß, und der Brunnen ist tief; woher hast du also das lebendige Wasser? Bist du etwa größer als unser Vater Jakob, der uns den Brunnen gegeben und selbst daraus getrunken hat, wie seine Söhne und seine Herden?«
Der Stolz bricht durch. Der Stolz einer Samaritanerin die ihren kostbaren Brunnen verteidigt, anhand dessen sie sich identifizieren... Ist Jesus etwa größer als Jakob? Was maßt der sich an?

»Jesus antwortete ihr: Wer von diesem Wasser trinkt, wird wieder Durst bekommen; wer aber von dem Wasser trinkt, das ich ihm geben werde, wird niemals mehr Durst haben; vielmehr wird das Wasser, das ich ihm gebe, in ihm zur sprudelnden Quelle werden, deren Wasser ewiges Leben schenkt.«
Das Angebot steht, Jesus bietet ungeschminkt die Wahrheit dar.


»Da sagte die Frau zu ihm: Herr, gib mir dieses Wasser, damit ich keinen Durst mehr habe und nicht mehr hierher kommen muss, um Wasser zu schöpfen.«
Die Frauverharrt im Banalen. Sie versteckt ihre eigentliche Not, ihr Sünde vor sich selbst.

»Er sagte zu ihr: Geh, ruf deinen Mann und komm wieder her!«
 Jesus legt den Finger in die Wunde.

»Die Frau antwortete: Ich habe keinen Mann.«
Noch immer versucht die Frau ihre Not zu verbergen, sie tut es mit einer Halbwahrheit und einer Halblüge.

»Jesus sagte zu ihr: Du hast richtig gesagt: Ich habe keinen Mann. Denn fünf Männer hast du gehabt und der, den du jetzt hast, ist nicht dein Mann. Damit hast du die Wahrheit gesagt.«
Jesus verurteilt nicht die Windungen in halben Wahrheiten, sondern er zieht die reine Wahrheit aus dem Schlamassel heraus, er konfrontiert die Frau damit. Nun muss sie sich entscheiden: Lässt sie es zu, geht sie die Konfrontation mit ihrer eigenen Sünde ein oder verschanzt sie sich, läuft weg und vergräbt sich?

»Die Frau sagte zu ihm: Herr, ich sehe, dass du ein Prophet bist.«
Sie lässt sich auf Jesu Angebot ein, der Heilsweg kann beginnen...



Mit erstaunlicher psychologischer Feinfühligkeit schildert der Evangelist Johannes uns den Prozess der Bekehrung. Mit allen Widerständen, Ausflüchten, Engstirnigkeiten... Aber ebenso die Sehnsucht des Herrn, seine Hartnäckigkeit, seine schmerzende Direktheit und Kompromisslosigkeit...
Noch so viel mehr müsste man dazu schreiben... Ich lade herzlich dazu ein, diesen Weg einmal gebührend zu reflektieren und nachzufühlen!

Samstag, 22. März 2014

Dürftige Theologie - 2 - Zollitsch und Kasper

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Das berüchtigte Referat von Walter Kasper beim Konsistorium wurde vom Papst ausdrücklich gelobt. Dies nahm der geschiedene Freiburger Oberhirte Robert Zollitsch zum Anlass, zu erklären, dass der Kardinal ja nichts anderes dächte als das, was auch er (und damit die Freiburger Handreichung; siehe dazu hier, hier und hier) vertrete. Und weil der Papst Kardinal Kasper gelobt hat, hat er also indirekt auch Zollitsch gelobt?

Ich weiß nicht, ob Robert Zollitsch hier versucht die Illusion aufrecht zu erhalten, er würde nur tun, was der Papst (eigentlich) will, oder ob er wirklich von dem überzeugt ist, was er da sagt. Auf jeden Fall muss man aber sagen, dass es schlicht nicht stimmt! Und es ist nervig, dass inzwischen andere diesen Mythos übernommen haben... das gibt nachher viel enttäuschtes Schluchzen!


Aber erstmal einen Schritt zurück: Im Jahr 1993 verfassten die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprozinz - Oskar Saier (Freiburg), Karl Lehmann (Mainz) und Walter Kasper (Rottenburg-Stuttgart) - ein gemeinsames Hirtenwort zum Thema der wiederverheirateten Geschiedenen, in dem sie im Grunde nichts anderes propagierten als das, was dann im letzten Jahr mit der dummdreisten Handreichung des Seelsorgeamtes in Freiburg wieder aufgekocht wurde (nein, es ist kein Eintopf, der mit jedem Mal Aufkochen besser schmeckt... die Brühe war beim ersten Mal schon fad und schmierig und wird nicht besser). Damals gab es ordentlich Rüge von Kardinal Ratzinger.

Zwar sehe ich in Kardinal Kaspers Referat beim Konsistorium so einige Fehler und Unstimmigkeiten (wird gewiss noch Thema sein), aber eines muss man ihm lassen: Er hat dazugelernt! Kasper vertritt nämlich keinesfalls die gleiche Position wie vor 20 Jahren.

Der neuralgische Punkt bei der Frage nach der Zulassung von Menschen in zweiter Zivilehe zur hl. Eucharistie ist im Hirtenwort von damals wie auch in der Freiburger Handreichung die Betonung einer "Gewissensüberzeugung", besonders im Hinblick auf die Gültigkeit der "ersten Ehe". 

Im oberrheinischen Hirtenwort von 1993 heißt es:
»Aber in dem klärenden seelsorglichen Gespräch der Partner einer zweiten ehelichen Bindung mit einem Priester, in dem die ganze Situation gründlich, aufrichtig und objektiv aufgehellt wird, kann sich im Einzelfall herausstellen, dass die Ehepartner (oder auch ein Ehepartner für sich allein) sich in ihrem (bzw. seinem) Gewissen ermächtigt sehen, an den Tisch des Herrn zu treten.«
»... wenn die Gewissensüberzeugung vorherrscht, dass die frühere, unheilbar zerbrochene Ehe niemals gültig war.«

Und in der Freiburger Handreichung von 2013 lesen wir:
»Ein seelsorglicher und theologisch fundierter Gesprächsprozess der Partner bzw. eines der Partner mit dem Pfarrer zielt darauf hin, dass das Paar bzw. einer der Partner für sich eine verantwortete wirkliche Gewissensentscheidung treffen kann. [...] In der Folge einer verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung kann [...] die Möglichkeit gegeben sein, die Sakramente [...] zu empfangen«.
»... die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.«

Es ist haargenau das Gleiche. In 20 Jahren hat sich in den Köpfen einiger überhaupt nichts geändert.
Im Falle von Walter Kasper aber schon! Denn genau diesen entscheidenen Punkt bei allen früheren und dem ebenso gestrigen Freiburger Rückstoß, hat Kardinal Kasper offenbar aufgegeben. Diese Argumentation kommt in seinem Referat nicht vor. Eher das Gegenteil ist der Fall, denn in Kaspers Referat lesen wir:
»Da die Ehe als Sakrament einen öffentlichen Charakter hat, kann die Entscheidung über die Gültigkeit einer Ehe nicht allein dem subjektiven Ermessen der Betroffenen überlassen sein.«

Dieser Punkt ist wirklich wichtig für eine rechte Einordnung des kasperschen Textes! Vor allem zeigt dieser prominente Fall eines fehlenden "Gewissensarguments", dass wohl in Sachen "(verantwortete) Gewissensentscheidung" (siehe dazu hier) hoffentlich inzwischen ein notwendiges Umdenken stattfindet, denn heute ist das Gewissen oftmals, wie es der Staatsrechtler Josef Isensee pointiert ins Wort brachte, zu einer "billigen Legitimationsmünze" mutiert, und sollte überhaupt erst dann wieder im moraltheologischen Diskurs gebraucht werden, wenn man sich zuvor den Gewissensbegriff von Veritatis splendor (hier) angeeignet hat .


Bezüglich Kaspers Referat wird es einiges zu besprechen geben...


Zum Bild:
Dieser kunstvolle Wasserspeier (er hat übrigens zwei Köpfe!) am Freiburger Münster, zielt direkt auf das erzbischöfliche Palais (heute Domsingschule). Um die Gründe ranken sich verschiedenen Legenden... [Ich habe ein "eisiges" Bild gewählt, da in diesem Jahr in Freiburg der Winter komplett ausgefallen ist.]

Freitag, 21. März 2014

Dürftige Theologie - 1 - Orthodoxe Praxis

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Die zweite Eheschließung zu Lebzeiten des ersten Partners und die Zulassung zum Kommunionempfang... In dieser scheinbar einzigen in deutschen Landen beachtenswerten Problematik - denn wir haben ja sonst absolut überhaupt keine Probleme in der Kirche (eine aktuelle Dokumentation auf arte mit dem Titel "Aufbruch im Vatikan" macht den Auftackt mit Papst und Weltkirche und was da alles zu tun sei, konzentriert sich aber dann doch ausschließlich auf dieses eine Thema... in Deutschland!) - wird immer wieder, auch von Fachleuten, der Verweis auf die orthodoxe Tradition angeführt mit dem Schlagwort "oikonomia". Ein Zauberwort geradezu, das Freiheit und Erlösung verspricht!
Meines Erachtens haben die, die eine solche Übernahme der orthodoxen Praxis als "Möglichkeit" vorbringen, entweder keine Ahnung wovon sie reden, oder sie enthalten ihren Zuhörern und Lesern absichtlich wichtige Informastionen vor, denn ganz so toll und "befreiend", wie das immer dargestellt wird, ist die orthodoxe Praxis nicht. Ich habe das Thema bereits einmal (hier) angerissen, will es aber noch etwas weiter ausführen um zu verdeutlichen, warum man sicher sein kann, dass selbst eine teilweise Übernahme dieser Praxis (und der dahinter stehenden Theologie) garantiert nicht das ist, was von den "Reformern" gewollt wird.

Es sei an dieser Stelle auf einige Besonderheiten hingewiesen, die ich hier nicht eigens bearbeiten werde: 
1) "Die Orthodoxe Kirche" gibt es nicht, daher mag es in den verschiedenen orthodoxen Kirchen merkliche Unterschiede geben zu dem, was ich hier als einen gewissen orthodoxen Konsens darzustellen versuche. 
2) Es gilt zu berücksichtigen, dass die orthodoxe Theologie vom Sakrament der Ehe eine in vielerlei Hinsicht andere ist als im Westen, weswegen eine 1 zu 1-Übernahme der dortigen Vorgehensweise sowieso theologischer Mumpitz wäre. 
3) Und weil es hier speziell um den Kommunionempfang durch Wiederverheiratete geht: Auch die Eucharistie und die Beichte werden in der Orthodoxie anders gehandhabt. Es wird (durch die Laien) generell selten kommuniziert (mancherorts nur einmal im Jahr), aber wenn, dann geht dem i.d.R. immer der Empfang des Bußsakramentes voraus.
4) Es gibt keine offizielle systematische Festschreibung oder Regelung dessen, was in der orthodoxen Theologie die "oikonomia" ausmacht und wie weit sie reicht.
Alles ist also cum grano salis zu lesen.
 

Das griechische Wort oikonomia besteht aus gr. oikos = Haus (gemeint ist die Welt der Menschen) und nomos = Gesetz. Der oikonomos, der "Hausverwalter", ist Christus selbst. Die oikonomia ist dementsprechend die Gesetzgebung Gottes über die Menschen, sein Handeln an ihnen. Das pastorale Prinzip der oikonomia (Ökonomie) wie es bei dem hier zu besprechenden Thema gebraucht wird, meint demgegenüber etwas dezent anderes: Ökonomie bezeichnet hier die Möglichkeit des jeweiligen Hirten (d.i. der Bischof), ein bestimmtes Gesetz in der Parxis nicht in strikter Weise durchzusetzen (gr. akribia), sondern es mit einer gewissen Laxheit ("ökonomisch") anzuwenden, ohne dabei irgendwelche dogmatischen Grundsätze zu schwächen. Die Ökonomie ist nur anwendbar auf konkrete Einzelfälle und kann niemals eine allgemeine Regelung sein. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Kommunionempfang für Angehörige anderer christlicher Konfessionen (Interkommunion): Das ist eigentlich verboten, wird aber gelegentlich ("ökonomisch") gestattet. Das ist jetzt wichtig: Dass in der orthodoxen Tradition eine zweite "Eheschließung" möglich ist, muss verstanden werden als eine solche laxe Anwendung der bestehenden Gesetze, und zwar im Sinne einer gnädige Herablassung (gr. katabasis) Gottes zu den schwachen und stets der Sünde verfallenen Menschen ("wegen eurer Hartherzigkeit...").

Nun muss man bedenken, dass eine solche Laxheit in der Anwendung nicht das Gesetz ändert und auch die Sünde nicht abschafft. Eine Scheidung ist Sünde, eine Wiederheirat auch. Wenn also z.B. ein orthodoxer Bischof entscheidet, jemandem eine zweite Eheschließung zu Lebzeiten des ersten Partners zu gestatten (er kann diese übrigens auch verweigern!), bleibt dieser Akt dennoch ein schwerer Verstoß gegen göttliche Gesetze! Und dieser Sachverhalt wird den zu Trauenden auch überaus deutlich bewusst gemacht: Diese "zweite Ehe" gilt als eine falsche, eine unrechtmäßige (gesetzwidrige!), sündhafte und defizitäre Verbindung, die überdies durchaus nicht von Feierlichkeit, sondern von Bußfertigkeit geprägt sein soll. Die orthodoxe Theologie betrachtet nur die "erste" Ehe als richtige und wahre Ehe. Das Ehesakrament heißt in der orthodoxen Tradition übrigens "Sakrament der Krönung", was dadurch ausgedrückt wird, dass bei der Trauungsliturgie die Eheleute symbolisch gekrönt werden. Bei einer zweiten Trauung zu Lebzeiten des ersten Partners fällt dieser Ritus aus. Die zweite Verbindung ist, wie gesagt, einer Herablassung aufgrund von Hartherzigkeit geschuldet und dient durchaus nicht der Ehre Gottes. Sie soll ein Leben lang vom Charakter der Buße geprägt sein (ob das dann auch so ist, steht auf einem anderen Blatt). Sehr unterschiedlich gehandhabt, wird in den verschiedenen orthodoxen Kirchen die Dauer des auf die "zweite Trauung" folgenden Ausschlusses vom Empfang der Kommunion. Mehrere Jahre sind aber nicht unüblich.

Dieser Bußcharakter der zweiten Verbindung kommt besonders gut in der Trauungsliturgie zum Ausdruck, in der, neben dem Wegfall der Krönung und einiger anderer sonst üblicher Elemente,  an zentraler Stelle nicht das bei der "ersten" Hochzeit gebrauchte feierliche Gebet über die Verlobten folgt, das Gottes Führung in der Heilsgeschichte und sein Handeln im Zusammenführen der Gatten in den Mittelpunkt stellt. Es folgen vielmehr Bußgebete. Das erste dieser Gebete nimmt Bezug auf die Hure Rahab (Jos 6,25: "So ließ Josua die Hure Rahab und das Haus ihres Vaters sowie alles, was zu ihr gehörte, am Leben.") und ist durchsetzt vom Eingeständnis der Schuld und vom wiederholten Flehen um Verzeihung und die gnädige Gewährung von Reue und Buße.
Ein anderes Gebet das hier zum Einsatz kommen kann ist an Paulus angelehnt, der das "Zugeständnis" (1Kor 7,6.9) macht: "Wenn sie sich aber nicht enthalten können, so sollen sie heiraten, denn es ist besser, zu heiraten, als vor Verlangen zu brennen." [Angemerkt sei, dass diese paulinische Aussage sich explizit auf Witwen bezieht, also in diesem Fall der erste Partner verstorben ist. Das ist freilich eine völlig andere Situation (in der die Kirche immer schon eine erneute Eheschließung gestattete, da das Eheband nach katholischer Lehre durch den Tod gelöst wird!) als die, wenn der erste Partner noch lebt, denn in diesem Fall besteht ja das "erste" (weil einzige) Eheband noch! Außerdem gibt Paulus hier ausdrücklich nur seine Meinung wider ("Ich wünsche aber...", "... kein Befehl"), er tradiert keinerlei Gebot und stellt erst recht nicht das eindeutige Gebot Jesu in Zweifel. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine solche Deutung jener Paulusworte in krassen Konflikt mit dem gerät, was Paulus direkt im Anschluss, und diesmal als Gebot des Herrn!, schreibt: "Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht vom Mann scheiden lassen soll - wenn sie aber doch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann - und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse." (1Kor 7,10-11)]


Aus dem Gesagten müsste deutlich werden, dass eine Einführung dieser Praxis in die katholische Kirche wohl nicht ganz dem entspräche, was reformfreudige Katholiken sich wünschen. Sie wollen bei der zweiten Hochzeit Feierlichkeit, Freude und eine dem Gewissen schmeichelnde Segnung und Belobhudelung ihrer Verbindung in höchsten Tönen. "Gott segnet euch", "Gott hat euch zusammengeführt", "Gott freut sich mit euch" etc.. Sie wollen ihre "zweite Ehe" genauso anerkannt und wertgeschätzt sehen wie jede andere "erste Ehe" auch. Es darf auf alle Fälle keine Sünde sein, was sie da tun. Die bloße Andeutung eines Defizits würde als menschenunwürdige Stigmatisierung empfunden (vgl. dazu hier)!
Eine solche "ganzheitliche" Anerkennung wäre etwas völlig anderes als das, was die Orthodoxie tut!

Übrigens ist diese orthodoxe Praxis nicht nur im Blick auf ihre biblische Begründung durchaus hinterfragbar (sie stützt sich v.a. auf die Unzuchtsklausel in Mt 5,32, worauf ich hier ausführlich eingegangen bin), sie ist auch in der Lehrtradition eine recht späte Entwicklung und weicht eindeutig von der allgemeinen kirchlichen Praxis der ersten christlichen Jahrhunderte ab. Dem werde ich mich ein anderes Mal widmen, ausgehend von den eher fragwürdigen Väter-"Argumente" von Walter Kasper (einige Ansätze gibt es hier).


PS. Noch etwas steht einer Übernahme des Ökonomie-Prinzips durch den Westen im Wege, was ich oben bei den vier Punkten nicht erwähnt habe: Die oikonomia erstreckt sich nicht bloß auf das rein kirchliche Recht, sondern auch auf das göttliche. Und das ist genau der springende Punkt: Die Zulassung zu einer "zweiten Ehe" würde ja göttliches Recht verletzen. Eine solche Handlung ist aber nach katholischem Verständnis undenkbar. Das göttliche Recht ist unantastbar, selbst für den Papst... dieser Punkt wird in dieser kleinen Reihe vermutlich auch noch eine Rolle spielen.



Zum Bild: 
Orthodoxe Beichte. Über das Evangeliar gebeugt, legt der Priester dem Pönitenten das Epitrachelion (die Stola) über den Kopf.