Freitag, 3. August 2012

Und Jesus sprach: Ich bin zum Gericht in diese Welt gekommen (Joh 9,39)

Aus einem Kath.net-Artikel von Michael Gurtner:

»Oftmals wird von Privaten wie auch von Priesterzusammenschlüssen suggeriert, das Kirchenrecht stünde in Konkurrenz zur Pastoral, gleichsam als ob die Pastoral für, das Kirchenrecht hingegen gegen die Menschen arbeite und eine unnötige Hürde sei, welche man ihnen aufstelle. Diesen Vorwurf trifft man besonders häufig dort, wo unter „Pastoral“ eine rein innerweltliche „Versorgungskirche“ verstanden wird, welche durch ihr Angebot der individuellen Nachfrage nachkommen solle, gleichsam als ob man von der Kirche Dienstleistungen und Aussagen „kaufen“ könnte. Abermals sehen wir, daß in einer solchen Vorstellung die Kirche nicht von der Theologie her gedacht wird sondern von der Soziologie, wodurch sich von vorne herein falsche Schlüsse ergeben müssen. Ebenso scheint besonders in diesen Kreisen eine sich in die Ewigkeit hinein erstreckende Wirklichkeit zunehmend fremd zu werden, so daß man teils gar nicht mehr mit dem Gericht Gottes rechnet, welches in ewigem Heil und Verdammnis gipfelt, und für dessen guten Ausgang auch ein gutes (sakramentales) Leben und ein rechtes (kirchliches) Glauben Voraussetzung sind. Genau dafür will jedoch das Kirchenrecht eine Hilfe bieten, sowohl generell für die Gesamtheit der Gläubigen, als auch individuell für jeden einzelnen Fall.

Eine gute Pastoral aber zielt nicht auf die bloße Stillung momentaner Bedürfnisse ab, sondern zielt sozusagen in die Ferne, nämlich auf die Bedürfnisse in der Ewigkeit, auf welche sie vorbereiten muß: der gute Hirte ist stets bemüht, seine Schäfchen in den trockenen und sicheren Stall zu bringen. Das Kirchenrecht möchte aber genau dies sicherstellen: es möchte, um im Bild zu bleiben, die Schäfchen vor den Hirten schützen, welche ihnen momentan zwar alles durchgehen lassen, die dafür aber nicht mehr rechtzeitig den rettenden Stall erreichen, und die somit ihrem Hirtenamt nicht entsprechend nachkommen.

Deshalb ist die Anwendung des kirchlichen Rechtes eine zutiefst pastorale Tat, das Recht minderzuachten, zu vernachlässigen oder zu negieren würde bedeuten, ein schlechter Hirte zu sein, die ihm von der Kirche übertragenen Aufgaben zu vernachlässigen und somit zutiefst unpastoral zu handeln. Im momentanen Wollen einzelner verhaftet zu bleiben wäre oberflächlich und nähme den ernsten Anspruch, welchen das Evangelium an uns stellt –auch im Hinblick auf das Gericht – auf die leichte Schulter. Das Kirchenrecht ist deshalb nicht in Konkurrenz zur Pastoral stehend, sondern gerade deren Hilfsmittel. Denn pastoral zu handeln bedeutet nicht, jedem ungeprüft das zu sagen, zu geben oder zu machen wonach er verlangt, sondern bedeutet das zu tun, was der wahren Lehre der Kirche entspricht und ihm somit zum Heile gereicht, auch wenn das nicht immer das ist, was sich die betreffenden Personen gerade wünschten

Amen, Bruder!
Ich schätze das liegt daran, dass der "Geist des Konzils" allenthalben die Apokatastasis verkündet... saugefährlich!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Ich freue mich über Meinungen, (sinnvolles) Feedback und Hinweise aller Art. Fragen sind auch immer willkommen, eine Garantie ihrer Beantwortung kann ich freilich nicht geben. Nonsens (z.B. Verschwörungstheorien, atheistisches Geblubber und Esoterik) wird gelöscht. Trolle finden hier keine Nahrung.