Sonntag, 26. Januar 2014

Gehorsam...

Ester hat hier (klick) beiläufig etwas zum Thema Gehorsam geschrieben, was nicht so ganz einfach aufzudröseln ist. Weil das immer wieder kommt, mal ein paar unsystematische Worte zur Frage des Gehorsams.

Was ist eigentlich "katholisch" unter Gehorsam zu verstehen? Nach Adolphe Tanquerey: "Der Gehorsam ist eine sittliche, übernatürliche Tugend, die uns geneigt macht, unseren Willen dem der rechtmäßien Oberen als den Stellvertretern Gottes zu unterwerfen." 
Die Kirche ist, und das ist zu glauben (s.u.)!, hierarchisch strukturiert vom Herrn eingesetzt. Die rechtmäßigen Stellvertreter sind die Bischöfe, allen voran der Papst (Lk 10,16: "Wer euch hört, der hört mich, und wer euch ablehnt, der lehnt mich ab; wer aber mich ablehnt, der lehnt den ab, der mich gesandt hat"). 
Gehorsam heißt, ganz basal, alles das anzunehmen, was die Kirche uns vorlegt, v.a. natürlich den Glauben, den sie uns überliefert und verkündet. Ich erlebe es häfig, dass auch und gerade Theologiestudenten sich besonders schlau fühlen wenn sie meinen, sie könnten alles anzweifeln und "eine eigene Meinung" vertreten, solange es nicht ex cathedra verkündet wurde.

Zu sagen, Gehorsam gelte nur dem Papst gegenüber und sei nur zu entrichten "wenn er ex cathedra spricht" ist aber eine so dermaßen dumme Behauptung, dass ich mich in solchen Fällen immer total für meine Kommilitonen fremdschämen muss.
Zunächstmal muss man zwischen Glaubensgehorsam einerseits und Verstandes- bzw. Willensgehorsam andererseits unterscheiden. Sodann gilt es zu bedenken, dass jeder Gläubige auch seinem Bischof gegenüber gehorsam zu sein hat, selbst dann, wenn man nicht in der Diözese Rom residiert.

Glaubensgehorsam meint, dass  eine Lehre, die vom Lehramt der Kirche in Glaubens- oder Sittenfragen definitiv vorgelegt wurde, ohne Abspriche unwiderruflich zu halten ist, d.h. sie müssen geglaubt werden. Der Glaube ist eine Tugend. Dieser Gehorsam erstreckt sich sowohl auf Inhalte der Offenbarung (z.B. die Inhalte des Glaubensbekenntnisses), als auch auf so genannte "Sekundärobjekte", die das Lehramt als zum Schutz der göttlichen Offenbarung notwendig erachtet (z.B. die Unfehlbarkeit des Papstes oder der Vorbehalt der Priesterweihe für Männer). Bei diesen ist dann nicht die Rede davon, dass ein "Glauben" (credere) gefordert ist, sondern ein "festes Annahmen und Bewahren" (firmiter amplectenda ac retinenda).
Es gilt:
"Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden." (c. 750 § 1.)

Für das was die Kirche sonst noch so authentisch lehrt, ist ein geringerer Grad an Zustimmung gefordert, nämlich der religiöse Verstandes- bzw. Willensgehorsam (religiosum intellectus et voluntatis obsequium). Hier geht es v.a. um Fragen der Moral (z.B. Empfängnisverhütung), wobei zu betonen ist, dass sich die Kirche zu allem äußern kann, was die menschliche Person und das Heil der Seelen betrifft (was im konkreten Fall "die menschliche Person und das Heil der Seelen betrifft", darüber entscheidet das Lehramt!).
Es ist wichtig zu wissen, dass die Rede vom "religiösen Gehorsam" ein nicht wenig historisch bedingtes Thema ist, das man kurz so einordnen kann: Nachdem die Unfehlbarkeit des Nachfolgers Petri am Ersten Vatikanischen Konzil verkündet wurde, geschah genau das, was nun auch Ester scheinbar annimmt (und mit ihr unzählige Gläubige quer über das ganze kirchenpolitische Spektrum): Plötzlich dachte man, dass nur solchen "unfehlbaren" Lehren der Gehorsam zu leisten sei, und alles andere, was die Kirche so lehrt, von nachrangiger Bedeutung, ja fast schon egal sei.
Bereits Pius IX. bemühte sich darum, klarzustellen, dass auch alle anderen verbindlichen Lehren (siehe Katechismus) die Unterwerfung des Gewissens verlangen. Diesen Lehren mögen nicht definitiv verkündet sein, sind aber nichts desto trotz autoritativ verkündet und also gültig. Das zweite Vatikanische Konzil hat das in aller Deutlichkeit dargelegt (v.a. LG 25).
Der "religiöse Gehorsam" heißt so, weil es hierbei nicht darum geht, ob ich eine Lehre intellektuell verstehe oder nachvollziehen kann. Diese Lehren gelten nicht, weil derjenige, der sie verkündet hat so klug argumentiert oder seine Position begründet; auch nicht, weil er besonders gebildet oder in der theologischen Fachwelt anerkannt ist, sondern weil derjenige, der sie verkündet von amtswegen das Charisma und die Vollmacht dazu hat. Hier ist die Tugend des Gehorsams entscheidend.
Es gilt:
"Nicht Glaubenszustimmung, wohl aber religiöser Verstandes- und Willensgehorsam ist einer Lehre entgegenzubringen, die der Papst oder das Bischofskollegium in Glaubens- oder Sittenfragen verkündigen, wann immer sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie diese Lehre nicht definitiv als verpflichtend zu verkünden beabsichtigen; die Gläubigen müssen also sorgsam meiden, was ihr nicht entspricht." (c. 752 CIC)

Im Grunde heißt das, dass ein Katholik allem was der KKK vorlegt mit Verstand und Wille anhangen soll, aber nicht alles davon muss er auch im Tiefsten seines Herzens glauben.

Dass der Papst ex cathedra spricht ist außerordentlich selten. Der Gehorsam ist aber dem authentischen Lehramt immer zu leisten. Dem Papst wie auch dem eigenen Bischof (in seiner Zuständigkeit) gegenüber.

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